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Bauen im Kanton Solothurn Viele Einwendungen zu strengerer Bauzonenregelung

Das Thema Bauen bewegt im Kanton Solothurn. Zum Entwurf des kantonalen Richtplans gab es über 1600 Einwendungen von Gemeinden, Interessengruppen und Privatpersonen. Hauptthema der Anträge sind Regelungen zu Bauzonen. Der Kanton nimmt nun Stellung zu den Einwendungen.

1600 Einwendungen von 240 Gemeinden, Parteien und Verbänden, das sei tatsächlich viel, sagt Bernard Staub, Chef Amt für Raumplanung, gegenüber Radio SRF. Man hab versucht, jede einzelne Einwendung zu beantworten, so Staub.

Die Grösse des Siedlungsgebiets und der Bauzonen gab zu reden.
Autor: Bernard Staub Chef Amt für Raumplanung, Kanton Solothurn

Das Solothurner Bau- und Justizdepartement hat alle Einwendungen ausgewertet und nimmt nun in einem Bericht Stellung dazu. Bereits im Kantonsrat sorgte das Thema bei der Beratung für viele Diskussionen.

Im Bereich Bauzonen müsse der Kanton die strengeren Vorgaben des revidierten Raumplanungsgesetzes umsetzen, heisst es in einer Mitteilung des zuständigen Departements.

Der Kanton hilft den Gemeinden finanziell

Bauprofile auf einer Wiese.
Legende: Neue Regeln für Bauland: Der Kanton Solothurn passt seinen Richtplan den eidgenössischen Vorgaben an. Keystone

Durch die strengeren Regeln können einige Gemeinden kein neues Bauland mehr einzonen, andere Gemeinden müssen gar bestehendes Bauland auszonen. Gerade beim Auszonen stellen sich viele Gemeinden die Frage, wer allfällige Enteignungen bezahlen würde. Hier hat der Kanton nun eine Antwort.

Bei Einzonungen fliesst Geld in einen kantonalen Fonds. Dieser übernimmt die Finanzierung von Auszonungen. Das sei aber immer ein Ausnahme-Tatbestand, sagt Amtschef Bernard Staub.

In einem nächsten Schritt können nun nur noch Einwohnergemeinden und Regionalplanungsorganisationen beim Solothurner Regierungsrat gegen den Einwendungsbericht Beschwerde erheben.

Richtplan wird im Frühling festgelegt

Im nächsten Frühling will die Regierung über die Beschwerden entscheiden. Allfällige Weiterzüge wären noch an den Kantonsrat möglich. Am Schluss muss der Bundesrat den revidierten Solothurner Richtplan genehmigen. Bis dahin dürfen die Bauzonen im Kanton insgesamt nicht vergrössert werden.

Wenn bis 2019 kein gültiger Richtplan steht, dann gäbe es vom Bund her ein Bauzonen-Moratorium. Man rechne aber nicht mit einer solchen Verzögerung, heisst es beim Amt für Raumplanung dazu.

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