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Vierfachmord in Rupperswil Streit um Ermittlungskosten: Bund akzeptiert das Urteil

  • Um den Täter im Mordfall Rupperswil zu finden, haben Aargauer Ermittler unter anderem 30'000 Handydaten überprüft.
  • Der Bund stellte dem Aargau für die Lieferung der Daten 816'000 Franken in Rechnung.
  • Das Bundesverwaltungsgericht entschied im Dezember 2017: Die Rechnung ist zu hoch.
  • Nun akzeptiert der Bund das Urteil, er verzichtet auf einen Weiterzug.

Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau hatte bei den Mordermittlungen vor zwei Jahren bei den zuständigen Bundesbehörden einen sogenannten Antennensuchlauf beantragt. Es wurde also überprüft, welche Handy-Nummern zum Tatzeitpunkt in der Region eingewählt waren. Die Telekommunikationsanbieter wie Swisscom oder Sunrise mussten den Behörden die entsprechenden Daten zur Verfügung stellen.

In welchem Mass dieser Antennensuchlauf dazu beigetragen hat, den mutmasslichen Mörder von Rupperswil zu finden, ist nicht bekannt. Aber er sorgte für einen Streit zwischen dem Bund und dem Kanton Aargau.

Bund sieht keine grossen Erfolgschancen

Mehr als 800'000 Franken stellte der Bund den Aargauer Behörden nämlich in Rechnung. Diese fochten die hohe Rechnung vor Bundesverwaltungsgericht an und erzielten Ende Dezember 2017 einen Sieg.

Nun akzeptiert der Bund dieses Urteil. Man verzichte auf einen Weiterzug ans Bundesgericht, teilt der Dienst «Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr» (ÜPF) auf Anfrage von SRF mit. Die Erfolgsaussichten seien wohl zu gering, begründet Nils Güggi, Leiter der Rechtsabteilung.

Wieviel spart der Aargau?

Das ÜPF muss nun also eine neue Rechnung ausstellen. Wie hoch diese sein wird, kann Güggi noch nicht sagen: «Aber ich schätze, dass sie um die 300'000 bis 400'000 Franken weniger hoch sein wird als die letzte Rechnung.»

Wie hoch die neue Rechnung sein wird, ist deshalb unklar, weil der Bund für einen Teil der Daten-Lieferung keine Pauschale mehr verrechnen darf, sondern den genauen Aufwand ausweisen muss, den die Telekomanbieter gehabt haben, um die Daten herauszusuchen. Diesen Aufwand muss der Bund bei den Firmen zuerst noch erfragen.

Audio
Streit um Ermittlungskosten: Bund akzeptiert das Urteil
aus Regionaljournal Aargau Solothurn vom 14.02.2018.
abspielen. Laufzeit 2 Minuten 46 Sekunden.

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