Wie andere Firmen spürt Stahl Gerlafingen den starken Franken. Letztes Jahr hat sie deswegen 25 Stellen gestrichen. Das Stahlwerk kämpft zudem mit den hohen Energie-Kosten in der Schweiz und dagegen, dass China seine Stahl-Überproduktion zu Billigpreisen auf den Markt wirft.
Die schwierige Situation bekommen nun auch die Lehrlinge zu spüren. Im Sommer schliesst Stahl Gerlafingen die eigene Lehrwerkstatt, in der Nachwuchs-Arbeiter in technischen Berufen ausgebildet werden. Man tue es nicht gern, sagte Direktor Daniel Aebli unlängst in der «Rundschau» (siehe Video unten), spare damit aber mehr als eine halbe Million Franken jährlich.
13 von 14 Lehrlinge haben eine neue Lehrstelle
Stahl Gerlafingen bildet derzeit 29 Lehrlinge aus. Betroffen von der Schliessung der Lehrwerkstatt sind 14 Lehrlinge. Für 13 von ihnen konnte bereits ein neuer Lehrvertrag abgeschlossen werden. Das gab die Solothurner Regierung am Dienstag bekannt, als sie zu einem Vorstoss der SP Stellung bezog.
«Hat das Amt für Wirtschaft und Arbeit die Lehrlinge der Stahl Gerlafingen AG im Stich gelassen?», hat die Partei gefragt. Der Grund: Das Stahlwerk hatte beim Kanton ein Gesuch gestellt, die Lehrwerkstatt mit Geld aus der Arbeitslosenversicherung weiterzubetreiben Das Gesuch wurde aber nicht bewilligt.
«Reine Subvention»
Die Regierung sagt nun: Hätte man das Gesuch bewilligt, hätte der Kanton Solothurn gegen das Gesetz verstossen. Es sei nur beantragt worden, an die normale Lehrlingsausbildung der Stahl Gerlafingen für die Dauer von zwei Jahren einen Betrag von mehr als eine Million Franken zu bezahlen. Eine zusätzliche Leistung seitens der Arbeitgeberin sei nicht vorgesehen gewesen und die Lehrlinge seien nicht unmittelbar von Arbeitslosigkeit bedroht gewesen.
«Es hätte sich somit um eine reine Subvention ohne zusätzliche Gegenleistung gehandelt», resümiert die Regierung. Dafür sei die Arbeitslosenversicherung aber nicht gedacht. Hätte der Kanton das Gesuch unterstützt, hätte er verklagt werden können.
Präzedenzfall verhindert
«Im Weiteren hätte aus diesem Präzedenzfall jede andere Lehrwerkstatt, ja jeder Betrieb, der Lehrlinge ausbildet, Ansprüche aus der Arbeitslosenversicherung geltend machen können», gibt die Regierung zu bedenken und verweist darauf, dass in der Vergangenheit andere Lehrwerkstätten «einvernehmlich und ohne grosses Aufsehen» aufgelöst worden seien, etwa jene der Scintilla in Zuchwil.
Im vorliegenden Fall habe man auch nicht mit den Bestimmungen zur Kurzarbeitsentschädigung oder zur Schlechtwetterentschädigung argumentieren können. Der im Gesuch dargestellte Sachverhalt habe gar keinen Interpretationsspielraum zugelassen.
Stahlwerk lehnte weitere Hilfe ab
Aus der Antwort der Regierung geht hervor, dass der Kanton Solothurn trotz der rechtlichen und politischen Bedenken den Bund gebeten hat, das Gesuch zu prüfen. Der Bund hat das Gesuch aber abgelehnt und das Stahlwerk hat den Entscheid akzeptiert.
Zudem hält die Regierung fest, dass bei einer Besprechung mit dem Geschäftsführer der Stahl Gerlafingen «zusätzliche Lösungsvorschläge» für die Lehrwerkstatt besprochen worden sind. Diese seien vom Unternehmen aber verworfen worden. Um welche Lösungsvorschläge es sich handelt, sagt die Regierung nicht.