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Betrugsfall ASE Welche Erkenntnisse brachte der Gerichtsprozess?

Eine ganze Woche dauerte die Verhandlung zum Betrugsfall ASE. Die drei Angeklagten und ein Dutzend Zeugen wurden befragt. Am Schluss weiss man jedoch nicht viel mehr als vor der Verhandlung.

Die Forderungen der Staatsanwaltschaft und der Verteidiger:

  • Für den ASE-Geschäftsführer verlangt der Staatsanwalt 11 Jahre Gefängnis.
  • Die Verteidigung verlangt 4 Jahre, da der Geschäftsführer geständig ist.
  • Für den ASE-Verwaltungsrat verlangt die Staatsanwaltschaft 7 Jahre Gefängnis.
  • Der Berater der Basler Kantonalbank soll 3 Jahre hinter Gitter.
  • Die Verteidiger der beiden Angeklagten fordern Freisprüche.

Die Betrugsmasche der Fricker Investmentfirma ASE ist bestens dokumentiert. In 448 Bundesordnern hat die Staatsanwaltschaft die Beweise zusammengetragen. Diese zeigen auf, wie 2000 Anleger um ihr Geld gebracht wurden. Ein Loch von 170 Millionen Franken klaffte letztlich in der Kasse. Die Fakten lagen also von Anfang an auf dem Tisch. Die Frage war deshalb mehr, wer für den Schlamassel wirklich verantwortlich ist.

Hier brachte der Prozess vor dem Bezirksgericht Laufenburg jedoch keine neuen Erkenntnisse. Der Hauptbeschuldigte, der ehemalige Geschäftsführer der ASE, gab von Anfang an zu, dass der das Geld verspekuliert hatte. Statt dies einzugestehen hat er immer weiter gemacht. Die immer höheren Verluste vertuschte er, dazu fälschte er unter anderem Dokumente.

Der Staatsanwalt fordert deshalb eine Gefängnisstrafe von 11 Jahren, unter anderem wegen gewerbsmässigen Betrugs. Der Verteidiger will nur 4 Jahre, da der Geschäftsführer die Taten gestanden und mit der Staatsanwaltschaft zusammengearbeitet hat.

Freisprüche für Nebenangeklagte?

Firmenschild ASE Investment.
Legende: Welche Neuigkeiten brachte der ASE-Prozess zu Tage? Nicht viele, findet unser Korrespondent. Keystone

Im Gegensatz zum Hauptbeschuldigten haben die beiden anderen Angeklagten eine Schuld immer von sich gewiesen. Es sind dies der ehemalige Verwaltungsratspräsident der ASE sowie ein Berater der Basler Kantonalbank, welcher bankintern für die ASE verantwortlich war. Auch während des Prozesses betonten sie immer wieder, dass sie vom Betrug nichts mitbekommen hätten. Deshalb seien sie unschuldig. Ihre beiden Anwälte forderten in der Folge Freisprüche.

Ganz anders sieht es die Staatsanwaltschaft. Sie kann nicht glauben, dass der Verwaltungsratspräsident nichts von den riesigen Verlusten mitbekommen hat. Die Staatsanwaltschaft fordert deshalb 7 Jahre Gefängnis für den VR-Präsidenten. Für den Berater der Basler Kantonalbank will sie 3 Jahre Gefängnis. Er habe den Betrug innerhalb der Bank gedeckt.

Die Richter müssen nun die Aussagen bewerten und dann entscheiden, ob nur eine Person für den riesigen Betrugsfall verantwortlich ist oder auch die beiden anderen Angeklagten. Das Urteil wird am 15. Dezember verkündet.

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