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Kantonale Abstimmung Weniger Geld aus Wasserzinsen für Aargauer Flüsse und Bäche

Künftig steht im Aargau weniger Geld für Renaturierungen von Fliessgewässern zur Verfügung als bisher. Das Stimmvolk genehmigt die von der Regierung vorgeschlagene Änderung des Wassernutzungsgesetzes mit einem Ja-Anteil von 53 Prozent. Die Bedenken der Umweltverbände überzeugten nicht.

Gewässerrevitalisierungen

Kanton Aargau: Änderung Wassernutzungsgesetz: Gewässerrevitalisierungen

  • JA

    53.3%

    89'916 Stimmen

  • NEIN

    46.7%

    78'916 Stimmen

Das Wichtigste in Kürze:

  • Künftig sind im Aargau nur noch fünf statt wie bisher zehn Prozent des Wasserzinses für die Renaturierung von Bächen und Flüssen reserviert.
  • Das Volk hat die Gesetzesänderung mit gut 53 Prozent Ja-Stimmen bewilligt.
  • Das Aargauer Parlament hatte der Änderung zuvor mit 85 zu 38 Stimmen zugestimmt.
  • Der Wasserzins besteht aus Abgaben der Stromfirmen für die Nutzung der Gewässer für Wasserkraftwerke. Im Jahr 2015 flossen total 45 Millionen Franken Wasserzinsen in die Kantonskasse.
  • In den letzten Jahren wurden die zehn Prozent für Revitalisierungen – trotz gesetzlicher Verpflichtung – nicht komplett ausgeschöpft.
  • Eine breite Allianz aus Umweltverbänden und linken Parteien hat die Sparvorlage kritisiert und warf der Regierig vor, den «illegalen Ist-Zustand nun zu legalisieren». Aargauer Gewässer gingen so kaputt, argumentierten sie.
  • Befürworter der Vorlage sagten im Vorfeld, dass die Wasserzinsen in den letzten Jahren gestiegen seien, in absoluten Zahlen sei unter dem Strich mehr Geld verfügbar.
  • Die Stimmbeteiligung lag bei dieser Vorlage bei gut 42 Prozent.

Die Änderung des Wassernutzungsgesetzes ist eine von vielen Sparvorlagen der Aargauer Regierung. Total hat der Regierungsrat über 100 Massnahmen geschnürt, über vier Vorlagen musste das Stimmvolk entscheiden.

Neben der Änderung des Wassernutzungsgesetzes wurde im Aargau auch über den Pendlerabzug (Ja), die Abschaffung des Berufswahljahres (Nein) und den Vermögensverzehr bei IV-Renten (Nein) abgestimmt.

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