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Wahlen vom 21. Mai Wie (un)demokratisch sind die Solothurner Richterwahlen?

Wenn am 21. Mai die neun Solothurner Amtsgerichtspräsidenten zur Wiederwahl stehen, sind keine anderen Kandidaten zugelassen. Rechtsanwalt Claude Wyssmann (SVP) kritisiert die «Scheinwahl» heftig. Das Bundesgericht sieht kein Problem.

Der Kriegstetter Rechtsanwalt Claude Wyssmann regt sich auf: «Man führt eine Wahl durch, von der man von vornherein weiss, wie sie herauskommt. Das ist eine Farce.» Was ihm nicht passt ist die Wahl der Amtsgerichtspräsidenten.

In den fünf Amteien des Kantons Solothurn gibt es neun Amtsgerichtspräsidentinnen und -präsidenten. Am 21. Mai treten sie alle zur Wiederwahl an. Andere Kandidaten gibt es nicht. Wyssmann hätte zwar gerne kandidiert - aber er darf nicht. Das Solothurner Gesetz sagt nämlich: Im ersten Wahlgang dürfen nur bisherige Amtsgerichtspräsidenten antreten, Konkurrenz ist verboten.

Wenn der Bürger gar nicht auswählen darf, ist das keine richtige Wahl, ist Jurist Wyssmann überzeugt. Vor Bundesgericht ist er allerdings mit seinem Protest vor Kurzem gescheitert. Das ungewöhnliche Wahlverfahren des Kantons Solothurn sei zulässig, befanden die Bundesrichter (Entscheid 1C_88/2017 vom 30. März 2017).

Richterliche Unabhängigkeit vs. Demokratie

Für das Bundesgericht ist die richterliche Unabhängigkeit wichtig. Wenn Richter alle vier Jahre um ihre Wiederwahl zittern müssten, könnten sie in ihrer Arbeit zu sehr von Politik und öffentlicher Meinung beeinflusst werden und keine unabhängigen Urteile fällen. Deshalb sei es legitim, die Wahlfreiheit der Bürger ein bisschen einzuschränken.

Von einer «Scheinwahl» könne keine Rede sein, befand vor dem Bundesgericht bereits das Solothurner Verwaltungsgericht. Der Wähler habe durchaus die Möglichkeit, seinem Willen Ausdruck zu geben. Tatsächlich kann der Wähler im ersten Wahlgang nicht nur die Bisherigen wählen, sondern auch einen leeren Stimmzettel in die Urne legen. Erreicht ein Stelleninhaber dadurch das absolute Mehr nicht, dürfen im zweiten Wahlgang auch andere Kandidaten zur Wahl antreten.

Und jetzt eine Volksinitiative?

Claude Wyssmann überzeugt die Argumentation mit der richterlichen Unabhängigkeit nicht. Ihm geht es darum, die Demokratie zu stärken. Er überlegt sich nun, eine Volksinitiative zu lancieren und auf diesem Weg das Wahlverfahren für die Solothurner Amtsgerichtspräsidenten zu ändern.

In seiner Partei – Wyssmann ist SVP-Mitglied – erfährt er Unterstützung. Die letzte Parteiversammlung hat beschlossen, das Volk dazu aufzurufen, am 21. Mai leer einzulegen und damit einen zweiten Wahlgang für die Amtsgerichtspräsidenten zu erzwingen.

«Trötzelen trifft die Falschen»

In anderen Parteien kommt der Aufruf der SVP nicht gut an. Markus Ammann, Fraktionspräsident der SP, findet: «Nachdem das Bundesgericht gesagt hat, das Verfahren sei richtig, ist das ein Trötzelen».

Das Leer-Einlegen sei dafür gedacht, einen Amtsgerichtspräsidenten zu entmachten. In diesem Fall gehe es der SVP aber um einen grundlegenden Protest gegen das System, da sei Leer-Einlegen nicht das richtige Mittel und treffe die Falschen, kritisiert Ammann.

Jurist kandidiert als Laienrichter

SP-Fraktionschef Ammann verteidigt das Solothurner Wahlverfahren, das Amtsgerichtspräsidenten im ersten Wahlgang vor Konkurrenz schützt: «Es ist ein guter Kompromiss zwischen der Unabhängigkeit der Richter, die gewährleistet sein muss, und der demokratischen Mitbestimmung der Bevölkerung. In diesem System ist beides möglich».

Ein guter Kompromiss? Rechtsanwalt und Demokrat Claude Wyssmann sieht das anders. Weil ihm die Kandidatur als Amtsgerichtspräsident verwehrt blieb, kandidiert er nun als Amtsrichter (Laienrichter). Auf dieser Stufe sind Gegenkandidaten zu den Bisherigen nämlich bereits im ersten Wahlgang erlaubt.

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