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Zerstörung von Biberdämmen Biber atmet auf: Dauerbewilligung war rechtswidrig

  • Der Kanton Solothurn akzeptiert das Urteil des Solothurner Verwaltungsgerichts gegen die von ihm erteilte Bewilligung zur Entfernung von Biberdämmen.
  • Die Abteilung Jagd und Fischerei des Kantons Solothurn hatte eine Dauerbewilligung für die Entfernung von Biberdämmen beim Mülibach in Brügglen (Gemeinde Buchegg) erteilt.
  • Gegen diese Dauerbewilligung haben Pro Natura, WWF und Birdlife Beschwerde erhoben.
  • Das Verwaltungsgericht Solothurn hat die Beschwerden der Umweltverbände teilweise gutgeheissen, die Dauerbewilligung war rechtswidrig.

Das Verwaltungsgericht Solothurn hat entschieden, dass dauerhafte Bewilligungen für die Entfernung von Biberdämmen nur dann erteilt werden dürfen, wenn erhebliche Schäden drohen. Eine Dauerbewilligung sei also beim Mülibach in Brügglen nicht verhältnismässig.

Pro Natura, WWF und Birdlife sprachen vor einem Monat von einem «wegweisenden» Urteil des Solothurner Verwaltungsgerichts. Peter Lakerveld von Pro Natura Solothurn sagte gegenüber SRF: «Es ist das erste Mal, dass sich ein Verwaltungsgericht in der Schweiz mit dem Thema befasst hat. Das Urteil hat Signalwirkung zum Schutz des Bibers und seinen Bauten.»

Biber ist bereits weg

Übrigens: den umstrittenen Biberdamm im Mülibach gibt es nicht mehr. Ein Hochwasser hatte den Damm mitgerissen, sagte Marcel Tschan, Chef der Abteilung Jagd und Fischerei. Nun hat sich der Biber weiter bachabwärts eingerichtet und dort einen neuen Damm gebaut.

Audio
Keine Dauerbewilligungen gegen Biberdämme
aus Regionaljournal Aargau Solothurn vom 23.04.2018.
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