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Zerstörung von Biberdämmen Umweltverbände freuen sich über «wegweisendes» Urteil

Das Verwaltungsgericht pfeift den Kanton zurück: Keine Dauerverfügung zur Zerstörung von Biberdämmen am Mülibach.

Ausgangslage: Das Entfernen von Biberdämmen ist grundsätzlich verboten und benötigt eine kantonale Bewilligung. Der Kanton Solothurn hatte im Juni 2017 für den Mülibach bei Brügglen (Gemeinde Buchegg) eine Dauerverfügung für die Zerstörung von Biberdämmen erlassen. Dagegen hatten die Umweltverbände Pro Natura, WWF und Birdlife Beschwerde erhoben.

Urteil: Das Verwaltungsgericht Solothurn hat nun die Beschwerde der Umweltverbände teilweise gut geheissen, wie die Umweltverbände in einer Mitteilung schreiben. Das Gericht entschied demnach, dass Bewilligungen für die Entfernung von Biberdämmen nur erteilt werden dürfen, wenn erhebliche Schäden drohen. Dies sei beim Mülibach in Brügglen nicht der Fall.

Biber schwimmt im Wasser. Kopf leicht über Wasser.
Legende: Umweltverbände sind über Biber-Urteil erfreut. Keystone

Reaktionen: Pro Natura, WWF und Birdlife sind erfreut über das Urteil. Dieser Entscheid sei «wegweisend», schreiben die Umweltverbände in ihrer Mitteilung. Peter Lakerveld von Pro Natura Solothurn ergänzt auf Anfrage von SRF: «Es ist das erste Mal, dass sich ein Verwaltungsgericht in der Schweiz mit dem Thema befasst hat. Das Urteil hat Signalwirkung zum Schutz des Bibers und seinen Bauten.» Beim Kanton Solothurn hat man das Urteil gerade erst erhalten und will es nun einmal analysieren, wie es auf Anfrage heisst. Ob der Kanton das Urteil weiterzieht, ist noch unklar.

Audio
Ein Urteil mit Signalwirkung?
aus Regionaljournal Aargau Solothurn vom 27.03.2018.
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