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Was darf wie gebaut werden? Das wird auf der Klosterhalbinsel neu geregelt
Aus Regionaljournal Aargau Solothurn vom 14.10.2019. Bild: SRF
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Zukunft für Kanti & Spinnerei Neue Bauvorschriften für das Klosterareal Wettingen

Die Gemeinde Wettingen überarbeitet den Gestaltungsplan. Auch der Verkehr soll neu geregelt werden.

Seit Anfang der 2000er Jahre gilt der aktuelle Gestaltungsplan der Klosterhalbinsel Wettingen. Dieser soll nun grundsätzlich überarbeitet werden, finden Gemeinde und Kanton. Auslöser für die Überarbeitung ist der geplante Ausbau der Kantonsschule Wettingen, welche sich auf der Klosterhalbinsel befindet.

«Es stehen Baugesuche an, unter anderem für Musikräume. Dazu braucht es eine Planungsgrundlage», sagt Nelly Kick, die zuständige Projektleiterin bei der Gemeinde. Denn es handelt sich nicht um ein normales Quartier, sondern um die historische Klosterhalbinsel, für die es viele verschiedene Bauauflagen gibt – und auch weiterhin geben wird.

Klosterhalbinsel soll weniger Verkehr haben

Grosse Änderungen, was und wie auf der Halbinsel gebaut werden darf, wird es beim neuen Gestaltungsplan nicht geben, betont Nelly Kick. Das Ziel sei weiterhin, die historischen Klostergebäude und auch die alte Spinnerei zu schützen. Die Häuser solle man aber benutzen können, beispielsweise eben als Teil der Kantonsschule. Grosse, neue Überbauung sind dagegen nicht vorgesehen.

Neu regelt der Gestaltungsplan den Verkehr. Langfristig sollen weniger Autos auf der Halbinsel verkehren. Vor allem für Grossveranstaltungen sind strengere Regeln geplant. «Wir tendieren ganz stark zu Park and Ride beim Bahnhof. Da ist Einiges gegangen, vom früheren Gestaltungsplan zum heutigen», so Nelly Kick. Die heutige Anzahl Parkplätze auf der Klosterhalbinsel soll aber beibehalten werden.

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