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Kontrollstelle AMKB nimmt Stellung
Aus Regionaljournal Basel Baselland vom 13.05.2019. Bild: Keystone
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300'000 Franken Rechtskosten Kontrollstelle AMKB verteidigt ihre Klagen gegen Journalisten

Die Kontrollstelle sagt, sie habe keine Steuergelder verwendet, sondern Abgaben von Arbeitgebern und Arbeitnehmern aus dem Baugewerbe.

Gemäss ihrem jüngst veröffentlichen Jahresbericht hat die Arbeitsmarktkontrolle für das Baugewerbe (AMKB) im vergangenen Jahr rund einen Sechstel ihres Budgets für Rechtsstreitigkeiten aufgewendet - unter anderem für Klagen gegen Journalisten. Diese hohen Ausgaben hat nun die Politik auf den Plan gerufen. Landrat Klaus Kirchmayr (Grüne) will von der Regierung wissen, ob die Kantonsgelder, welche die Volkswirtschaftsdirektion der AMKB für ihre Kontrollen auf den Baustellen spricht, zweckgemäss eingesetzt wurden, das Regionaljournal hat darüber berichtet.

Die AMKB wollte sich gegenüber dem Regionaljournal zunächst nicht zu dieser Angelegenheit äussern, nicht zuletzt weil die ganze Geschichte nun eine politische Dimension angenommen habe. Dann aber hat die AMKB über das vergangene Wochenende diverse Briefe und Mail verschickt - unter anderem an alle Landrätinnen und Landräte - in welchen sie ihre Sicht der Dinge darlegt.

Klagen finanzierten Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Insbesondere legt die AMKB Wert auf die Tatsache, dass sie keine Steuergelder für ihre Klagen gegen Journalisten verwendet habe - auch wenn dies im detaillierte Jahresbericht so nahegelegt wird. Man habe einzig Einnahmen aus Leistungsvereinbarungen mit Paritätischen Kommissionen und Vollzugskosten von Gesamtarbeitsverträgen genutzt; letztes sind Abgaben, welche alle Arbeitgebenden und - nehmenden aus dem Baugewerbe, welche einem allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsvertrag unterstellt sind, automatisch zahlen müssen.

Und diese Abgaben, so die Argumentation der AMKB, hätten durchaus für Klagen gegen Journalisten verwendet werden dürfen. Thomas Geiser, emeritierter HSG-Professor und Spezialist für Arbeitsrecht, stellt dies indes in Frage. Zwar dürfe eine Kontrollstelle durchaus Rechtsverfahren führen, aber nur wenn diese im Zusammenhang mit dem eigentlichen Kontrollauftrag stünden. «Aber ob das in diesem Ausmass und mit diesen Beträgen der Fall sein kann, das scheint mir doch sehr fragwürdig», sagt Geiser.

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Thomas Geiser, Professor und Spezialist für Arbeitsrecht
aus Regionaljournal Basel Baselland vom 13.05.2019. Bild: Keystone
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Für Kirchmayr ist die Erklärung der AMKB eine «Nebelpetarde». Auf den Kern der Kritik, ob «das Mundtotmachen von Journalisten sich mit dem Kontrollauftrag der AMKB deckt», gehe die AMKB gar nicht ein. «Aus meiner Sicht wirft dieser Brief mehr Fragen auf, als dass er beantwortet», sagt Kirchmayr.

Die AMKB wird geführt von der Baselbieter Wirtschaftskammer und der Gewerkschaft Unia. Sie haben die AMKB vor zwei Jahren gegründet, als Nachfolgerin der Zentralen Arbeitsmarktkontrolle (ZAK). Letztere stand mehrfach wegen Unregelmässigkeiten in der Kritik, diverse Medien hatten über diese berichtet. Mit der Gründung der AMKB wollte man einen Schlussstrich unter dieses Kapitel ziehen.

Kanton und Bund prüfen Rechnung jetzt genau

In ein paar Monaten wird sich nun die Regierung zum Jahresbericht der AMKB äussern und ihre Einschätzung geben, ob die der AMKB zur Verfügung gestellten Steuergelder zweckgemäss verwendet wurden. Auch das Staatssekretariat für Wirtschaft hat auf Nachfrage des Regionaljournals bestätigt, dass es sich für die Zahlen der AMKB interessiert und diese genau prüfen will.

(SRF1, Regionaljournal Basel, 17.30 Uhr)

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