Regierungsrätin oder Regierungsrat - das ist kein gewöhnlicher Beruf. Wer das Amt ausübt, ist stark exponiert. Er muss beispielsweise in Kauf nehmen, dass er abgewählt werden kann. Oder dass er bei seinem Rücktritt 60 Jahre alt ist und Mühe hat, eine neue Aufgabe zu finden.
Aus diesem Grund erhalten Regierungsräte nach ihrer Abwahl oder nach ihrem Rücktritt ein Ruhegehalt. Es beträgt in Basel-Stadt knapp 170'000 Franken im Jahr. Nun bestimmen die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger am 4. März, wie lange Alt-Regierungsräte ein solches Ruhegehalt erhalten. Zur Abstimmung kommt eine Initiative der Grünliberalen, die das Ruhegehalt kürzen will.
Heute gilt:
- Die Dauer des Ruhegehalts richtet sich nach dem Alter des abtretenden Regierungsrats und nach dessen Amtsdauer
- Je älter jemand ist beim Rücktritt und je mehr Amtsjahre er absolviert hat, desto länger erhält er das Ruhegehalt
- Eine Alt-Regierungsrätin oder ein Altregierungsrat erhält das Ruhegehalt maximal zehn Jahre
Die Initiative der GLP fordert:
- Die Dauer des Ruhegehalts richtet sich ausschliesslich nach der Amtsdauer
- Je länger jemand im Amt war, desto länger erhält er das Ruhegehalt
- Ein Alt-Regierungsrat erhält höchstens drei Jahre lang ein Ruhegehalt
Die GLP begründet ihre Initiative damit, dass die heutige Regelung nicht mehr zeitgemäss sei. «Goldene Fallschirme» würden von der Bevölkerung nicht mehr akzeptiert, sagt GLP-Präsidentin Katja Christ.
Die Gegner der Initiative sagen, dass ein angemessenes Ruhegehalt wichtig sei, um Regierungsräten «ein unabhängiges Politisieren» zu ermöglichen. FDP-Grossrat Christophe Haller sagt: Es dürfe nicht sein, dass Regierungsräte schon während ihrer Amtszeit einen möglichst lukrativen Job für die Zeit nach dem Rücktritt suchen müssten.