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Abstimmung wiederholen? CVP ist unsicher
Aus Regionaljournal Basel Baselland vom 20.05.2019. Bild: Keystone
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Abstimmungen BS Basler CVP erwägt Stimmrechtbeschwerde

Die Krankenkassen-Initiative der Partei wurde am Sonntag hauchdünn abgelehnt - viele Stimmen waren ungültig.

91 Stimmen machten den Unterschied aus bei der Krankenkassenprämien-Initiative der Basler CVP. Diese wurde knapp abgelehnt. Gleichzeitig wurde bekannt, dass in Basel-Stadt mehr als 1'100 Leute nicht korrekt abgestimmt hatten, weil sie mit den neuen Abstimmungscouverts nicht klar gekommen sind. Ihre Stimmen sind demnach nichtig.

Trotz der knappen Ablehnung und der hohen Anzahl ungültiger Stimmen ist unklar, ob die CVP eine Wiederholung der Abstimmung verlangt. Das könnte die Partei mit einer Stimmrechtsbeschwerde tun. Parteipräsident Balz Herter sagt: «Wir sind uns intern noch nicht einig. Es gibt bei uns Exponenten, die eine Wiederholung fordern, andere wollen darauf verzichten.»

Die Chance, dass die CVP vor Gericht tatsächlich eine neue Abstimmung oder eine Nachzählung erzwingen kann, ist eher klein. Der Grund: Die Frist für eine Beschwerde ist kurz. Fünf Tage ab dem Zeitpunkt, an dem bekannt war, dass viele Stimmen ungültig sind. Im konkreten Fall der Abstimmung vom Wochenende wäre diese Frist schon letzte Woche abgelaufen. Vor rund eineinhalb Wochen gab die Staatskanzlei nämlich bekannt, dass viele Stimmberechtigte nicht korrekt abgestimmt hatten.

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