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Abstimmungen und Wahlen Aesch muss Wahl der Sozialhilfebehörde teilweise wiederholen

Die Baselbieter Regierung erklärte, die Wahl sei teilweise ungültig. Konkret geht es um den vierten und letzten Sitz in der Sozialhilfebehörde. Dieser ging mit nur zwei Stimmen Unterschied an eine Kandidatin, die allerdings selber mitgeholfen hat, die Wahlcouverts auszupacken.

Die Wahl fand im letzten September statt. Das Ergebnis fiel beim letzten der vier Sitze knapp aus: Die gewählte Kandidatin erhielt 391 Stimmen, ihre Konkurrentin kam auf 389 Stimmen.

Wahl wird im Juni wiederholt

Daraufhin gingen drei identische Stimmrechtsbeschwerden ein, welche forderten, dass die Stimmen nachgezählt werden. Diese Stimmrechtsbeschwerden lehnt die Baselbieter Regierung aus formellen Gründen zwar ab, trotzdem habe es bei der Auszählung der Stimmen Mängel gegeben.

Als Mangel führt die Regierung an, dass die gewählte Kandidatin bei der Ermittlung des knappen Ergebnisses im Wahlbüro mitgewirkt habe, wie es in einer Mitteilung vom Donnerstag heisst. Die Gemeinde muss nun die Wahl für den betreffenden Sitz bis Ende Juni neu ansetzen.

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