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Vater wegen Zwangsheirat für seine Tochter verurteilt
Aus Regionaljournal Basel Baselland vom 02.07.2020.
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Appellationsgericht Gericht bestätigt Verurteilung eines Vaters wegen Zwangsheirat

Obwohl die Tochter ihre Aussage zurücknimmt, bestätigt das Appellgericht ein erstes Urteil, reduziert aber die Strafe.

Das Basler Appellationsgericht bestätigt im wesentlichen ein Urteil aus erster Instanz. Dieses war zum Schluss gekommen, dass ein türkisch-kurdischer Vater seine Tochter mit Drohungen und Gewalt zu einer Heirat zwingen wollte. Die junge Frau hatte einen Landsmann kennengelernt. Da dieser versucht hatte, sie zu vergewaltigen, wollte sie nichts mehr von ihm wissen. Ihr Vater sah sich aber in der Ehre verletzt und wollte seine Tochter mit Gewalt und Drohungen zu einer Heirat zwingen.

Solche Fälle von Zwangsheirat kommen nur in den aller seltensten Fällen vor Gericht, erklärt Anu Sivaganesan von der Beratungsstelle für Zwangsheirat im Interview. Praktisch Täglich würden auf ihrer Beratungsstelle Fälle von einer Zwangsheirat gemeldet. Vor Gericht gekommen seien bis jetzt jedoch erst zwei.

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«Wir haben jede Woche 5 bis 10 Meldungen wegen einer Zwangsheirat»
aus Regionaljournal Basel Baselland vom 02.07.2020. Bild: SRF, Martina Polek
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Töchter flohen vor ihrem gewalttätigen Vater

Daraufhin ergriff die junge Frau mit ihrer älteren Schwester, die ebenfalls unglücklich verheiratet wurde, die Flucht. Opferorganisationen versteckten die beiden Frauen.

Aufgrund ihrer Aussagen und ihrer Anzeige wurde ihr Vater 2017 in erster Instanz zu dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Es war eines der ersten Urteile in der Schweiz im Zusammenhang mit einer Zwangsheirat. Diesen Straftatbestand gibt es noch nicht lange in der Schweiz.

Töchter ziehen Aussagen vor Gericht zurück

Vor dem Appellationsgericht zogen die beiden Töchter die meisten Aussagen gegen ihren Vater zurück. Staatsanwältin Simone Lustenberger sagt, die beiden Frauen seien zwischen ihrer Familie und dem Schlimmen, das geschehen sei, hin und hergerissen. Im Laufe der Jahre seien die Vorkommnisse wohl verblasst, weswegen sie ihre Aussage zurückzogen.

Reduziertes Strafmass

Das Gericht betonte aber, es verfüge über genügend Zeugenaussagen und SMS-Nachrichten, um das erstinstanzliche Urteil zu bestätigen. Es reduzierte allerdings das Strafmass von dreieinhalb auf zweieinhalb Jahre, davon 2 Jahre bedingt. Es liess den Vorwurf der schweren Körperverletzung fallen und verurteilte den Mann wegen versuchter Zwangsverheiratung, Nötigung und Freiheitsberaubung.

Regionaljournal Basel; 17:30;

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