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Aus Regionaljournal Basel Baselland vom 01.11.2019. Bild: Keystone
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Autonummern-Scanner Im Baselbiet legal, in der Stadt noch nicht

Nach einem Bundesgerichtsurteil setzt die Basler Polizei ihre Tests mit einem Autonummern-Scanner teilweise aus.

Früher war für Polizistinnen und Polizisten alles etwas komplizierter. Um Autofahrer zu erwischen, die mit gestohlenen Fahrzeugen oder ohne Ausweis unterwegs waren, oder solche, die ihre Versicherung nicht bezahlt hatten, mussten sie Kontrollen durchführen und Autofahrer anhalten. Das war aufwändig und zeitintensiv.

Seit einigen Jahren setzt die Polizei für solche Kontrolle vermehrt auf Autonummern-Scanner. Diese Geräte scannen alle Autonummern, welche die Scanner passieren, und gleichen sie innert Sekunden mit den Fahndungsdatenbanken ab. Findet sich in diesen ein Vermerk, schiesst der Scanner ein Bild des Fahrzeugs samt Lenker und löst bei der Polizei einen Alarm aus.

Gesetzliche Grundlage notwendig

Diese Praxis, sagt nun das Bundesgericht, sei ein Eingriff ins Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung und aus Datenschutzgründen - ohne ausreichende, gesetzliche Grundlagen - unzulässig. Den Gerichtsentscheid provoziert hatte ein Mann aus dem Thurgau. Er sass mehrfach ohne gültigen Fahrausweis am Steuer und wurde deshalb vom Thurgauer Obergericht verurteilt. Daraufhin legte der Mann beim Bundesgericht Beschwerde ein - und bekam recht. Der Kanton Thurgau hat nun alle Autonummern-Scanner aus dem Verkehr gezogen.

Die beiden Basel sind unterschiedlich weit

Auch in den beiden Basel werden solche Autonummern-Scanner eingesetzt. Müssen diese nun auch ausser Betrieb genommen werden. Nein, sagt Adrian Gaugler, Mediensprecher der Polizei Baselland. Der Kanton hätte die gesetzlichen Grundlagen zur Verwendung von Autonummern-Scannern bereits geschaffen. Man werde die Praxis folglich nicht anpassen und die Autonummern-Scanner weiterhin nutzen, so Gaugler.

Der Kanton Basel-Stadt verwendet auch einen mobilen Autonummern-Scanner, allerdings nur zu Testzwecken und mit eingeschränkten Funktionen, sagt Martin Schütz, Mediensprecher des Justiz- und Sicherheitsdepartements. Aufgrund des Bundesgerichtsurteils setze die Polizei Basel-Stadt einstweilen ihre Tests aus. Man sei aber daran, so Schütz, die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen – wie dies der Kanton Baselland schon getan hat – mit dem Ziel auch in der Stadt die Autonummern-Scanner einzusetzen.

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