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Der Gang an die Urne wird nicht Pflicht
Aus Regionaljournal Basel Baselland vom 14.02.2020.
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Baselbieter Landrat Kein Zwang zum Wählen und Abstimmen

Ein Vortoss aus der FDP hatte keine Chance. Wahl- und Stimmabstinenz sei auch ein Recht, hiess es.

FDP-Landrat Rolf Blatter stört sich an der tiefen Wahl- und Abstimmungsbeteiligung. Daher verlangte er in einem Vorstoss die Einführung einer kleinen Strafzahlung für jene, die der Urne fernbleiben. Der Kanton Schaffhausen kennt dieses System. Wer sich nicht an die Urne bewegt, zahlt 6 Franken Strafe.

Einig waren sich in der Debatte alle, dass die tiefe Wahl-und Abstimmungsbeteiligung zu bedauern sei. Allerdings, eine Strafzahlung einzuführen, das ging den meistenLandrätinnen und Landräten doch zu weit.

«Viel zu aufwändig für die Gemeinden, diesen kleinen Betrag einzutreiben,» hiess es in der Landratsdebatte. Und: "Nicht abstimmen und nicht wählen sei auch ein Recht,» meinten andere.

So blieb FDP-Landrat Rolf Blatter ziemlich allein mit seinem Vorstoss, der grossmehrheitlich abgelehnt wurde.

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