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Basel Baselland Baselworld-Standbauarbeiter hielten Arbeitsgesetz ein

Beim Standaufbau für die Baselworld wurde nicht gegen das Arbeitsgesetz verstossen: Dies ist die Bilanz des Basler Amts für Wirtschaft und Arbeit, das im Frühling rund 700 Standbauarbeiter kontrolliert hat. Gewerkschaften vermuten viele Fälle von Scheinselbständigkeit; dafür fehlen aber noch Belege.

Das Basler Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA) registrierte rund 130 Fälle von Verstössen gegen das Entsendegesetz. Dabei ging es um Meldeverstösse oder um Verletzungen der Dokumentationspflicht.

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Arbeitsgesetz bei Baselworld Aufbau eingehalten (19.6.2013)
02:52 min
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Verstösse gegen das Arbeitsgesetz entdeckten die Kontrolleure hingegen keine: Demzufolge hätten die Standbauarbeiter etwa die Arbeitszeiten eingehalten, hiess es vonseiten des AWA an einer Medienkonferenz von Messe, AWA und Gewerkschaften am Mittwoch.

Die Gewerkschaften bezweifeln dies allerdings - und vermuten überdies zahlreiche Verletzungen des Gesamtarbeitsvertrags (GAV) für das Schreinergewerbe, dem die Standbauarbeiter unterliegen. So sollen, Vermutungen der Gewerkschaften zufolge, sehr viele sogenannte Schein-Selbständige beim Messe-Aufbau beteiligt gewesen sein. In dieser Frage laufen allerdings noch Untersuchungen und gibt es noch keine gesicherten Zahlen.

Insgesamt seien für den Aufbau der Baselworld nur 3872 Personen aus dem Ausland gemeldet gewesen. Die Anzahl Schweizer Standbauarbeiter dürfte einen Bruchteil davon betragen. Messe und Gewerkschaften waren ursprünglich von deutlich mehr, nämlich rund 20'000 Standbauarbeitern ausgegangen.

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