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Auch Restaurants, die wegen Corona schliessen mussten, können von der Hilfe profitieren.
Aus Regionaljournal Basel Baselland vom 17.07.2020. Bild: Keystone
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Basler Dreidrittellösung Bisher 540 Gesuche für Mietzinshilfe

Noch bis September können sich Corona-geschädigte Betriebe melden, die Zahl der Gesuche dürfte noch deutlich zunehmen.

Die sogenannte Basler Dreidrittellösung wurde in Rekordzeit umgesetzt. Der Wirteverband, der Mieterverband, der Hauseigentümerverband sowie der Verband Immobilienwirtschaft SVIT hatten sich im April darauf geeinigt. Es beinhaltet folgenden Kompromiss: Mieter von Geschäftsliegenschaften sollen nur einen Drittel ihres Mietzinses zahlen müssen, wenn sie stark durch die Corona-Krise an Umsatz eingebüsst haben. Ein weiteres Drittel übernimmt der Kanton, während der Vermieter auf einen Drittel der Mieteinnahmen verzichtet. Der Grosse Rat hat für dieses Dreidrittel-Rettungspaket einstimmig 18 Millionen Franken bewilligt.

Beim Basler Finanzdepartement sind nun bisher rund 540 Gesuche für eine Mietzinsreduktion eingegangen. Finanzdirektorin Tanja Soland rechnet damit, dass es bis Ablauf der Frist Ende September noch viel mehr Gesuche werden: «Am Anfang hatten wir technische Probleme und viele mussten nachfragen, wie es genau funktioniert. Nun haben wir aber ein Online-Formular und die Anfragen häufen sich. »

Verbände reden über zweites Hilfspaket

Anspruch für den kantonalen Beitrag besteht maximal für die Monate April, Mai und Juni 2020, genauer bis zum 19.Juni, weil der Bund dann die ausserordentliche Lage aufgehoben hat. Für Maurus Ebneter ist jetzt schon klar, dass es ein Nachfolge-Modell für die Dreidrittellösung geben muss: «Es gibt Betriebe, die wieder auf passable Zahlen kommen, aber viele leiden immer noch massiv, gerade Hotels und Nachtclubs.» Die vier Verbände, welche das Miethilfepaket ausgehandelt haben, wollen sich im August treffen und über weiterführende Forderungen diskutieren.

Baselbieter Regierung gegen Mietzinsreduktion

In Baselland steht eine Lösung für Mietzinsreduktionen bei Geschäftsliegenschaften noch aus. Die Baselbieter Regierung hatte - nachdem im Landrat eine entsprechende Motion überwiesen worden war - im Juni eine Gesetzesvorlage für Unterstützungsbeiträge an Geschäftsmieten während der Corona-Krise vorgelegt. Die Regierung beantragt dem Landrat allerdings, den Gesetzesentwurf, der gemäss ihren Angaben nur einen geringen Zusatznutzen bringen würde, abzulehnen.

Regionaljournal Basel, 17.07.20, 17.30 Uhr;

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