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Basel Baselland Basler Kantonalbank mit neuem rechtlichem Korsett

Der Basler Grossrat hat fast einen ganzen Tag lang das neue Gesetz für die Kantonalbank beraten. Zu den wichtigsten Entscheidungen gehört die Wahl des Bankrats. Diese wird in Zukunft durch den Regierungsrat vorgenommen. Der Grosse Rat behält die Oberaufsicht.

Gar nicht auf das Geschäft eintreten wollten SVP, FDP und GLP. Die Kantonalbank solle in eine Aktiengesellschaft verwandelt werden, das Kantonalbankgesetz sei deshalb an die Regierung zurückzuweisen. Der Regulierungsdruck auf die Banken sei unverändert hoch, das Gesetz müsste deshalb bereits in ein paar Jahren wieder angepasst werden, argumentierte GLP-Sprecher Dieter Werthemann.

Was die Kantonalbank jetzt brauche, sei nicht eine weitere Verzögerung, sondern Ruhe, warnte demgegenüber Patrizia von Falkenstein (LDP). Es sei auch ärgerlich, dass dieser Antrag nicht in die Kommissionsberatungen eingebracht worden sei, sondern erst in die Ratsdebatte. Auch die CVP und die Ratslinke waren gegen die Rückweisung.

Keine Bevorzugung der KMU

In der Detailberatung gab unter anderem der Zweckartikel zu reden. Die SP wollte darin verankern, dass die Kantonalbank insbesondere KMUs oder Startups unterstützt. «Wir wollen der Bank eine Richtung geben und keine 0815-Bank», sagte SP-Grossrat René Brigger. Die Bürgerlichen hingegen sahen darin Wirtschaftsförderung am falschen Ort. Der Antrag wurde schliesslich abgelehnt.

Ebenfalls zu längerer Diskussion Anlass gab die Wohnsitzpflicht der Bankrats-Mitglieder. Das Grüne Bündnis wollte sie von allen Mitgliedern verlangen, die FDP auf der anderen Seite gar keinen Wohnsitz vorschreiben. Das wiederum ging auch Finanzdirektorin Eva Herzog zu weit: «Wir haben eine Staatsgarantie, da ist es schräg, wenn die Bankratsmitglieder alle nicht hier wohnen und also auch nicht Steuern zahlen.» Schliesslich entschied sich der Rat dafür, dass die Mehrheit der MiItglieder in Basel-Stadt wohnen muss.

Bankratswahl durch die Regierung

Überraschend kurz war die Diskussion über die Kernfrage des ganzen Gesetzes, nämlich die Wahl des Bankrats. Von dem Teil der Linken, der keine Aenderung wollte, kam kaum Widerstand. Und wohl auch auf Grund der vorgerückten Stunde entschied sich der Rat ohne grosse Debatte, dass neu die Regierung den Bankrat wählt. Die Finanzkommission wollte an der bisherigen Wahl durch den Grossrat - auf Empfehlung der Regierung - festhalten. Die Geschäftsprüfungskommission argumentierte hingegen, dass die Regierung besser auch gleich die Wahl vornehme und so die Kompetenzen und Verantwortungen klar getrennt sind.

Das Gesetz geht jetzt zur Prüfung an die Finanzmarktaufsicht Finma. Anschliessend kommt es zur zweiten Lesung und Schlussabstimmung zurück in den Grossen Rat.

(Regionaljournal Basel, 12.03 Uhr)

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