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Basler Karmeliter-Orden Auch unentgeltliche Arbeit ist Arbeit

Der Basler Sicherheitsdirektor Baschi Dürr nahm am Mittwoch im Grossen Rat Stellung zum Fall des Karmelitermönchs, der in Basel keine Aufenthalts-Bewilligung bekam.

Dürr stellte zuerst klar, dass es sich nicht um ein Einreiseverbot handle, wie zum Teil in den Medien geschrieben wurde. Es könne auch nicht davon die Rede sein, dass die Basler Regierung etwas gegen Seelsorge oder den Karmeliterorden habe. Aber das Ausländerrecht gelte für alle, auch für Seelsorger und den Karmeliterorden.

Wenn nun ein Angehöriger eines sogenannten Dritt-Staates ein Gesuch um eine Bewilligung zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit stelle, müsse der Kanton bei den entsprechenden Stellen um die Freigabe eines Kontingents ersuchen. Das gelte - wie im vorliegenden Fall - auch dann, wenn die Person unentgeltlich arbeiten wolle, zum Beispiel in der seelsorgerischen Betreuung: «Auch unentgeltliche Erwerbstätigkeit ist Erwerbstätigkeit», so Dürr.

Da der Entscheid angefochten worden sei, stehe nun eine gerichtliche Prüfung aus. Zudem sei das Sicherheitsdepartement und das Migrationsamt in Kontakt mit den betroffenen Institutionen, um die ausländerrechtlichen Möglichkeiten in solchen Fällen zu diskutieren.

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