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Kurze Leine für Basler Kantonalbank
Aus Tagesschau vom 17.10.2013.
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Basel Baselland Basler Regierung macht beim BKB-Gesetz Zugeständnis

Das Gesetz über die Basler Kantonalbank wird totalrevidiert. Die Regierung möchte mit der Revision die Verantwortlichkeiten klären. Neu sollen Mitglieder des Grossen Rates und des Regierungsrates nicht mehr in den Bankrat gewählt werden können.

Umstritten beim neuen Gesetz über die Basler Kantonalbank ist vor allem, wer in Zukunft den Bankrat wählen soll. Die Regierung schlägt vor, dass der Regierungsrat die Mitglieder des Bankrats aussucht und der Grosse Rat auf Basis dieses gebundenen Vorschlags die Bankräte und Bankrätinnen wählt. Dabei kann das Parlament die Liste nicht verändern.

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BKB erhält neue gesetzliche Grundlage
03:34 min
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Bei diesem Vorschlag handelt es sich um einen Kompromiss. Ursprünglich wollte der Regierungsrat den Bankrat selber wählen. Dieses Vorhaben wurde jedoch in der Vernehmlassung von den Parteien kritisiert.

Mit diesem Kompromiss kommt die Regierung dem Wunsch der Fraktionen teilweise entgegen.

Regierung verkleinert den Bankrat

Neu ist ebenfalls, dass amtierende Gross- und Regierungsräte nicht mehr Teil des Bankrats sein dürfen. Damit hält die Regierung an der Verkleinerung des Bankrats fest und will gleichzeitig eine Entpolitisierung dieses Gremiums erreichen.

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