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Basel Baselland Basler Spitalturm: Rekurse abgewiesen

Der geplante Neubau des Universitätsspitals Basel (USB) rückt der Realisierung näher: Das baselstädtische Appellationsgericht hat am Montag Rekurse von Denkmalschützern gegen den Bebauungsplan abgewiesen.

Das Neubauprojekt mit einem 60-Meter-Turm soll das veraltete Klinikum 2 von 1974 am Petersgraben am Rand der Innenstadt ablösen. Er soll dieses um rund 20 Meter überragen. Auch das neue Sockelgeschoss ist gut doppelt so hoch geplant wie das bestehende.

Das Kantonsparlament hatte den Bebauungsplan für dieses Projekt im Jahr 2015 gutgeheissen. Gesundheitspolitische Argumente gewichtete das Parlament höher als den Schutz der historischen Stadtsilhouette. Die Gegnerschaft verzichtete auf ein Referendum, beschritt aber den Rechtsweg, weil das Projekt benachbarte Denkmäler beeinträchtige.

Vor dem Gericht im Fokus standen zum Einen die mittelalterliche Predigerkirche von 1237 unterhalb des Spitals und das Barockschloss Markgräflerhof von 1704, den heute das Spital nutzt. Ebenfalls denkmalgeschützt sind zwei weitere Spitalgebäude nebenan: der Holsteinerhof von 1752 und das 1945 fertiggestellte Klinikum 1.

«Rheinfront wie Akropolis»

Zum Anderen warnten die Denkmalschutzorganisationen vor dem Spitalturm. Dieser verunstalte die Rheinufer-Häuserzeile vor dem Spital, die im Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz eingetragen sei: Laut ihrem Anwalt hat diese für Basel eine Stadtbild-Bedeutung wie die Akropolis für Athen.

Das Gericht befand nun die monierte Beeinträchtigung der benachbarten Schon- und Schutzzone gelte nicht, da diese Zonen nur Innenwirkung entfalten, aber keinen Umgebungsschutz erforderten. Letzterer sei notwendig bei eingetragenen Denkmälern wie der Predigerkirche und dem Markgräflerhof.

Materiell hielt der Gerichtspräsident in der mündlichen Urteilsbegründung fest, dass der Neubau für die mittelalterliche Kirche Verbesserungen wie auch Verschlechterungen bringe, also demnach neutral sei. Für den Barockbau - der ohnehin vor allem gegen die dem Garten abgewandte Seite zur Hebelstrasse hin wirke - bringe das Projekt klare Verbesserungen auf der Seite des Gartens.

Schlanker Turm besser als breiter Klotz

Für die denkmalgeschützten Häuser am Rheinufer sei der heutige «breite Klotz» knapp über der Dachkante hässlich; hingegen sei der geplante schlankere Turm «viel klarer». Zudem besteht laut Präsident ein «eminentes öffentliches Interesse» an den Spitalnutzungen dort. Die Investitionssumme für das Neubauprojekt der Zürcher Architekten «giuliani.hönger» bewegt sich zwischen 550 und 900 Millionen Franken.

Ob die Rekurrenten das Urteil weiterziehen, wollen sie erst anhand der schriftlichen Begründung entscheiden. Falls nein, können erste Arbeiten 2018 und der eigentliche Bau des Turms 2020 beginnen. Die Inbetriebnahme soll zehn Jahre nach Baubeginn erfolgen.

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