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Spitzel-Affäre Basler Staatsanwaltschaft findet keine Beweise für Spionage

Dem Sicherheitsassistenten der Basler Polizei kann keine Amtsgeheimnisverletzung nachgewiesen werden, jedoch Amtsmissbrauch.

Der angezeigte Sicherheitsassistent der Basler Polizei habe in seinem Amt unerlaubt Daten durchsucht und herausgenommen. Daher werde ihm Amtsmissbrauch vorgeworfen, gibt die Basler Staatsanwaltschaft bekannt. Den Vorwurf der Amtsgeheimnisverletzung aber kann die Staatsanwaltschaft nicht erhärten. Dafür fehlten die Beweise.

Auf die Nachfrage, ob dies bedeute, dass er tatsächlich keine Daten an Dritte weitergeleitet hat, betonte der Sprecher der Basler Staatsanwaltschaft Peter Gill, dies sei nicht ganz auszuschliessen. Doch fehlten die Beweise dafür.

Weil der Polizeibeamte unerlaubt Daten durchsucht hatte, wirft ihm die Staatsanwaltschaft mehrfachen Amtsmissbrauch vor und hat einen Strafbefehl erlassen. Diesen kann der Beamte innerhalb von zehn Tagen anfechten.

Die Basler Polizei hat den Mann bereits im April freigestellt. Ob er bei der Polizei noch eine Zukunft hat, werde erst entschieden, wenn der Strafbefehl rechtskräftig sei, heisst es auf Anfrage.

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