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Basler Strafgericht Prozess um sogenannten «Saubannerzug»

18 Personen sind angeklagt, während einer nicht bewilligten Demo unter anderem grossen Sachschaden verursacht zu haben.

Der Gerichtssaal wird am Mittwoch voraussichtlich nicht reichen, wenn der so genannte Saubannerzug-Prozess beginnt. Denn neben den 18 Angeklagten und ihren Verteidigern sowie Medienschaffenden wird eine Menge Publikum erwartet. Dieses wird vermutlich mehrheitlich die Gerichtsverhandlung via Video in einem anderen Saal mitverfolgen können.

Audio
Saubannerzug-Prozess
aus Regionaljournal Basel Baselland vom 23.10.2018.
abspielen. Laufzeit 1 Minute 40 Sekunden.

Die Staatsanwaltschaft wirft den 18 Frauen und Männer im Alter zwischen 20 und 32 Jahren eine lange Liste von Straftaten vor, darunter Landfriedensbruch, Sachbeschädigung sowie Gewalt und Drohung gegen Beamte. Zu diesen Delikten kam es am späten Abend vom 24. Juni 2016 gekommen.

Damals versammelten sich von rund 50 Personen beim Gymnasium Leonhard in Basel. Sie wollten nach eigenen Angaben gegen Rassismus und Gentrifizierung protestieren und zogen mit Steinen, Farbbeuteln und diversen anderen Wurfgegenstände und Schlagwerkzeugen durch die Stadt. Dabei schlugen sie Scheiben ein und besprühten Hausfassaden. Der Gesamtschaden betruf rund 160 000 Franken.

Angeklagte aus der ganzen Schweiz

Die Polizisten, die sie aufhalten wollten, wurden von den Randalierern attackiert und zum Teil verletzt. Schliesslich gelang es der Polizei, den Demonstrationszug zu stoppen und 13 Personen festzunehmen.

Diese und fünf weitere Personen stehen ab Mittwoch vor Gericht. Sie stammen nicht nur aus Basel, sondern kommen aus der ganzen Schweiz. Die Staatsanwaltschaft ordnet sie der linksautonomen Szene zu, unter anderem auf Grund von Vorstrafen einzelner Angeklagter. Der Prozess ist auf fünf Tage geplant, das Urteil des Dreiergerichts wird nächste Woche erwartet.

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