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Basel Baselland Basler Velofahrer dürfen auch bei Rot rechts abbiegen

Der Kanton startet ein Pilotversuch für velofreundliche Lichtsignalanlagen. Rechts abbiegen beim Rotlicht ist aber nur an einigen speziell signalisierten Kreuzungen erlaubt.

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Velofahrer dürfen bei Rot rechts abbiegen
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Am Montag hat der Kanton Basel-Stadt begonnen mit einem Pilotversuch für Velofahrer an verschiedenen Kreuzungen in der Stadt, die durch Lichtsignalanlagen geregelt sind.

Basel beteiligt sich damit als erste Stadt an einem Forschungsprojekt für velofreundliche Lichtsignalanlagen. Der Pilotversuch dauert bis Ende November 2014.

Die wichtigste Neuerung, die getestet wird: An drei Kreuzungen in der Stadt dürfen Velos auch bei Rotlicht nach rechts abbiegen, sofern sie den Vortritt für Fussgänger und des von links kommenden Verkehrs beachten. Die betreffenden Kreuzungen sind speziell gekennzeichnet (siehe Bild). An der Kreuzung Mülhauserstrasse/Elsässerstrasse dürfen Velofahrer zudem die Kreuzung überqueren, wenn die Fussgänger grünes Licht haben.

Weil die versuchsweisen Neuerungen nach aktuellem Strassenverkehrsgesetz nicht zulässig sind, musste der Kanton Basel-Stadt für den Pilotversuch eine Ausnahmeerlaubnis des Bundes einholen.

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