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Basel Baselland Bundesgericht rügt Basler Appellationsgericht

Das Appellationsgericht hatte einem mittellosen Mann eine Gerichtsgebühr von 11'000 Franken auferlegt. Das Bundesgericht hat diese Gebühr jetzt als willkürlich beurteilt.

Für das Bundesgericht hat das Appellationsgericht Basel-Stadt dem mittellosen Mann das Beschreiten des Rechtswegs «ungebührlich erschwert». Es hat die Beschwerde des Verurteilten gutgeheissen, der 2013 wegen gewerbsmässigem Betrug und Verletzung der Verkehrsregeln zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 20 Monaten verurteilt worden war.

Das Strafgericht auferlegte die Verfahrenskosten von 4600 Franken und die Urteilsgebühr von 5500 Franken dem Verurteilten. Es stellte ihm zudem in Aussicht, dass sich die Gebühr auf 11'000 Franken verdopple, wenn er Berufung erhebe oder eine schriftliche Urteilsbegründung verlange.

Der Mann zog den Fall ans Appellationsgericht weiter. Dieses reduzierte die Strafe auf 16 Monate, bestätigte aber den Gebühren-Entscheid. Dagegen hat der Verurteilte jetzt erfolgreich beim Bundesgericht Beschwerde geführt. Dieses kritisierte die Gerichtsgebühr von 11'000 Franken als willkürlich.

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