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Gschwind krebst zurück Doch keine Handschlagpflicht im Baselbiet

Die Handschlagaffäre sorgte Schweizweit für aufsehen. Als Reaktion arbeitete die Baselbietätin Monica Gschwind ein neues Gesetz aus, in welchem der Handschlag zur Pflicht geworden wäre. Nach heftiger Kritik am ursprünglichen Gesetzesentwurf krebst Gschwind aber zurück. Auch auf eine Pflicht zur Teilnahme an Ritualen will die Baselbieter Regierung verzichten.

Die ursprüngliche Formulierung hat falsche Vorstellungen geweckt
Autor: Monica Gschwind Bildungsdirektorin BL

Statt einer Verpflichtung zur Achtung der «hiesigen gesellschaftlichen Werte und Rituale» will die Regierung nun eine Achtung der «Werte einer freiheitlichen, gleichberechtigten und solidarischen Gesellschaft» im Bildungsgesetz verankern. Damit würden in Anlehnung an die Bundesverfassung die hierzulande geltenden Werte verdeutlicht.

Umstrittene Meldepflicht

Festhalten will die Regierung jedoch an einer ebenfalls umstrittenen Einführung der Meldepflicht bei wesentlichen Integrationsproblemen. Die Baselbieter Schulen sollen dazu verpflichtet werden, Integrationsschwierigkeiten von Schülerinnen und Schülern mit ausländischer Staatsbürgerschaft dem Amt für Migration zu melden. Die Baselbieter Regierung hält an einer entsprechenden Gesetzesänderung fest.

Diese soll analog der Meldepflicht bei Kindswohlgefährdungen eingeführt werden. Gemeldet werden sollen «wesentliche Probleme», wie es in der Vorlage heisst. Erwähnt sind etwa eine Verweigerung der Teilnahme oder eine massive Störung des Unterrichts, eine respektlose Behandlung oder konkrete Anzeichen einer Radikalisierung.

Ändern will die Regierung im Weiteren die Kantonsverfassung. Darin soll der Grundsatz aufgenommen werden, dass weltanschauliche Auffassungen und religiöse Vorgaben nicht von der Erfüllung bürgerlicher Pflichten entbinden. Damit sollen die Pflichten stärker gewichtet werden.

Die Verfassungs- und Gesetzesänderungen hat die Regierung nun dem Landrat überwiesen.

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