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Basel Baselland Dürfen Asylbewerber im Baselbiet wieder «Surprise» verkaufen?

Seit rund vier Jahren dürfen in einigen Kantonen Asylbewerber keine «Surprise»-Strassenmagazine mehr verkaufen, dies gilt auch für den Kanton Baselland. Nun schlägt aber die Regierung ein Lösung vor. Der Verein «Surprise» könnte den Verkauf als Eingliederungsprogramm beim Sozialamt anmelden.

Seit 2011 dürfen im Kanton Baselland Asylbewerber keine «Surprise»-Strassenmagazine mehr verkaufen. Dies aus arbeitsrechtlichen Gründen. Nun aber schlägt die Baselbieter Regierung eine Lösung vor: Der Verein «Surprise» könne den Verkauf in Form eines Beschäftigungs- und Eingliederungsprogramms beim kantonalen Sozialamt anmelden, dann wäre der Verkauf legal.

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Lösung für Suprise in Sicht (18.03.2015)
01:42 min
abspielen. Laufzeit 1 Minute 42 Sekunden.

Die Geschäftsführerin des Vereins «Surprise», Paola Gallo, freut sich über diese Antwort auf einen parlamentarischen Vorstoss, ist aber auch skeptisch. Denn schon 2011 hatte der Verein diesen Schritt gewählt. Allerdings habe das Sozialamt Bedingungen gestellt, die nicht tragbar gewesen seien.

Zum einen hätten die Verkäufer ihren Verdienst beim Sozialamt abgeben müssen. Zum anderen wären die Mitarbeiter vom Sozialamt zugewiesen worden. Für den Verein sei jedoch wichtig, dass die Strassenverkäufer freiwillig arbeiten, sagt Paola Gallli.

(Regionaljournal Basel, 12.03 Uhr)

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