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Basel Baselland Ehemalige Basler Regierungsräte mit weisser Weste

Alle Verfahren gegen frühere Mitglieder der Basler Regierung wegen Nebeneinkünften sind vom Tisch. Die Staatsanwaltschaft hat nach ihren Abklärungen von Amtes wegen in der Folge des Falls Conti teils gar kein Verfahren eröffnet und eines wegen fehlenden Belegen eingestellt.

Die Staatsanwaltschaft (Stawa) hatte einen Bericht der Finanzkontrolle nachträglich unter die Lupe genommen, den die amtierende Basler Regierung nach dem Rücktritt von Gesundheitsdirektor Carlo Conti über ihre Vorgänger bestellt hatte.

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Interview Stawa-Sprecher Peter Gill (13.01.2016)
01:28 min
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Mangels Beweisen eingestellt werde nun das Verfahren gegen Ueli Vischer, der dem Finanzdepartement von 1992 bis 2005 vorgestanden war, teilte die Stawa am Mittwoch mit.

Trotz zehnjähriger Aufbewahrungsfrist sind Vischers Selbstdeklarationen beim Zentralen Personaldienst (ZPD) des Kantons nicht mehr vorhanden. Vischer selbst ist überzeugt, Nebeneinkünfte stets korrekt deklariert zu haben.

«Eindeutig keine strafrechtlichen Verdachtsmomente» lägen derweil vor gegen Barbara Schneider, Ralph Lewin und Jörg Schild. Deshalb sei Nichtanhandnahme verfügt worden - es kommt also zu keinem Verfahren. Hans Martin Tschudin und Hans Peter Gass hatten die Freibeträge nicht ausgeschöpft, was weitere Abklärungen erübrigt habe.

Carlo Conti hatte Anfang 2014 bekanntgegeben, dass er Entschädigungen im Umfang von 107'000 Franken für Referate und aus Mandaten nicht korrekt abgerechnet hatte und war deshalb als Gesundheitsdirektor zurückgetreten. Die Fehlbeträge hat er zurückbezahlt. Das Ermittlungsverfahren gegen ihn war im Frühjahr 2015 eingestellt worden.

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