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Basel Baselland Ein energiepolitischer Scherbenhaufen im Baselbiet

Für mindestens neun Monate sind Projekte für Wasserkraftwerke oder Windräder im Kanton Baselland blockiert. Der Grund dafür ist ein kantonales Gesetz, das gegen Bundesrecht verstösst. Zudem hat sich der Regierungsrat nicht an sein eigenes Gesetz gehalten.

Dass der Kanton Baselland seit Jahren Bewilligungen ausstellt, die rechtlich nicht haltbar sind, wurde vor zwei Wochen bekannt, als das Kantonsgericht Beschwerden gegen die Elektra Baselland (EBL) behandeln musste, die in Zwingen ein Wasserkraftwerk bauen möchte.

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Windkraft- und Wasserkraftprojekt sind alle auf Eis gelegt (16.9.2014)
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Das Gericht stellte fest: Für ein solches Kraftwerk braucht es nicht nur eine Baubewilligung, sondern auch noch eine Konzession. Und sobald für ein Verfahren mehrere Bewilligungen gleichzeitig nötig sind, müsse das Verfahren koordiniert werden. Dies verlangt das Bundesgesetz. Im Baselbiet war dies bislang jedoch nicht der Fall: Beschwerde und Rekurs behandelten verschiedene Instanzen - das verstösst jedoch gemäss Kantonsgericht gegen Bundesrecht.

Kommissionspräsident kritisiert Baudirektion scharf

Dieser Fehler sei offensichtlich, haben mehrere Juristen gegenüber dem «Regionaljournal Basel» von Radio SRF gesagt. Dass die Bau- und Umweltschutzdirektion vom Urteil des Kantonsgerichts dennoch überrascht wurde, sei kein Zufall, kritisiert Landrat Philipp Schoch (Grüne), Präsident der Bau- und Umweltschutzkommission. «Auf der Verwaltung gibt es kein Bewusstsein für erneuerbare Energien und kein Bewusstsein für lokale Unternehmen in diesem Bereich.» Dies müsse sich nun rasch ändern.

Durch das Gerichtsurteil sind derzeit alle Projekte ausserhalb der Bauzone, etwa für Windräder, blockiert, weil der Kanton keine gültigen Bewilligungen mehr ausstellen kann. Dennoch weist die zuständige Regierungsrätin Sabine Pegoraro die Kritik zurück. «Gesetzgeber ist der Landrat und nicht der Regierungsrat. Wir haben uns lediglich ans Gesetz gehalten.»

Verordnung lässt seit zehn Jahren auf sich warten

Nicht an die Vorgaben gehalten hat sich der Regierungsrat jedoch beim Wasserbaugesetz für Bauten an Flüssen - wie zum Beispiele für Wasserkraftwerke. Im Gesetz steht, dass der Regierungsrat eine Verordnung erlassen muss, worin unter anderem geregelt ist, wie das Verfahren abläuft. Eine solche Verordnung hat der Regierungsrat nie erlassen, obwohl das Gesetz schon seit fast zehn Jahren in Kraft ist.

Auch dies stösst Philipp Schoch sauer auf: «Wenn Verordnungen nicht da sind, obwohl das Gesetz diese vorschreibt, dann muss man sich fragen: Ist der Laden gut geführt?» Er meint damit die Baudirektion von Sabine Pegoraro. «Sie muss die Sache dringend in Ordnung bringen, sonst verlieren wir alle Investoren für Kraftwerk-Projekte.»

Wer ist Schuld - Regierung oder Landrat?

Sabine Pegoraro lässt auch diese Kritik nicht gelten. Sie bestreitet, dass der Regierungsrat das Verfahren mit einer Verordung so hätte regeln können, wie das Kantonsgericht dies jetzt verlangt. Sabine Pegoraro sagt, das korrekte Verfahren hätte man auf Gesetzesebene regeln müssen. Diese Einschätzung ist unter Juristen jedoch umstritten.

Was bleibt, ist ein Scherbenhaufen. Im besten Fall dauert es noch neun Monate, bis der Kanton wieder gültige Spezialbewilligungen für Windräder oder Wasserkraftwerke ausstellen kann. Bis dahin sind solche Projekte ausserhalb der Bauzone blockiert.

(Regionaljournal Basel, 17.30 Uhr)

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