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Basel Baselland Ex-Lehrer wegen Verleumdung von Christoph Eymann vor Gericht

Der vor acht Jahren gekündigte Lehrer soll im Internet jahrelang Mitarbeitende der kantonalen Verwaltung verleumdet und nachhaltig in ihrer Ehre verletz habent. Im Visier hatte er vor allem Erziehungsdirektor Christoph Eymann.

Die Basler Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, er habe wiederholt in Internet-Blogs Angestellte der kantonalen Verwaltung verleumdet. Ziel dieser Angriffe war auch der Basler Erziehungsdirektor Christoph Eymann.

Beim Angeklagten handelt es sich um einen ehemaligen Lehrer, der vor acht Jahren die Kündigung erhalten hatte. Mit seinen Anschuldigungen hatte er alle Personen im Visier, die mit seiner Kündigung zu tun hatten. In rund 20 Blogs habe er Personen angegriffen, welche er für sein persönliches Schicksal verantwortlich mache, ist die Staatsanwaltschaft überzeugt.

Der Angeklagte wies jede Schuld von sich. Er habe, mit einer Ausnahme, nichts mit den Blogs zu tun. Er habe mit diesem einzelnen Blog jedoch niemanden in seiner Ehre verletzt, sondern nur die Wahrheit gesagt: Dass nämlich die kantonalen Behörden korrupt seien. Das Bericht bezeichnete er zudem während der Verhandlung als kriminell.

«Keine Vergeltungsgelüste»

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Er wisse nicht, was einen Menschen dazu treibe, mit solcher Energie anderen schaden zu wollen, sagt Verleumdungs-Opfer Christoph Eymann. Es sei schon sehr lästig, wenn beim Googlen seines Namens diese verleumderischen Seiten erschienen seien. Es freue ihn jedoch, dass keine politische Kraft versucht habe, die Geschichte auszuschlachten.

Die Staatsanwaltschaft sieht dies anders. Es lägen ihr genügend Dokumente vor, die bewiesen, dass der Angeklagte vorsätzlich und in mehreren Blogs jahrelang andere Menschen diffamiert habe. Die Staatsanwaltschaft forderte für den Mann eine unbedingte Freiheitsstrafe von 30 Monaten wegen Verleumdung und Ehrverletzung.

Der Angeklagte sorgte am Gericht für eine aggressive Stimmung. Er musste vom Gerichtspräsidenten wiederholt ermahnt werden. Dazu kam auch, dass der Angeklagte seinen Pflichtverteidiger nicht akzeptieren wollte: «Er ist nicht mein Anwalt», sagte er zu Beginn des Prozesses, «ich verteidige mich selber.» Sein Anwalt blieb zwar im Gerichtssaal, hielt aber nur ein kurzes, emotionsloses Plädoyer. Das eigentliche Plädoyer hielt der Angeklagte selber. Dabei wurde er vom Gerichtspräsidenten unterbrochen, weil er zu ausschweifend plädiere. Das Urteil wird am Freitag erwartet.

(Regionaljournal Basel, 12:03)

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