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Erneuter Hooligan-Prozess vor dem Strafgericht
Aus Regionaljournal Basel Baselland vom 12.03.2020.
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FCB-Fans Bedingte Haftstrafen für Hooligans

Acht der 16 Beklagten werden verurteilt, aber nur zu bedingten Haftstrafen. Für mehr reichte die Beweislage nicht,

Das Basler Strafgericht hat am Donnerstag im Zusammenhang mit den heftigen Ausschreitungen nach dem Fussballspiel zwischen dem FC Basel und FC Zürich vom April vor vier Jahren 14 FCB-Fans zu bedingten Freiheits- oder Geldstrafen verurteilt. Zwei Männer wurden freigesprochen.

Bei den schweren Auseinandersetzungen zwischen der Polizei und randalierenden Fans gab es im April 2016 elf Verletzte, darunter neun Polizisten.

Das Strafgericht sprach drei Männer vom Verstoss gegen das Bundesgesetz über explosionsgefährliche Stoffe frei, da die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklageschrift nicht detailliert darauf eingegangen war.

Polizei habe verhältnismässig gehandelt

Die Polizei habe an jenem Tag nicht unverhältnismässig gehandelt, die Eventplattform des St. Jakob-Parks sei kein rechtsfreier Raum, sagte Gerichtspräsidentin Felicitas Lenzinger. Zudem sei der Einsatz von Gummischrot gerechtfertigt gewesen.

Die Urteile fielen milder aus, als die Basler Staatsanwaltschaft gefordert hatte. Diese hatte für die Angeklagten teils unbedingte Freiheitsstrafen zwischen sechs und 30 Monaten verlangt. Der zuständige Staatsanwaltschaft sagte nach der Urteilsverkündung, dass ein Weiterzug an die nächsthöhere Instanz geprüft werde.

Bei den Verurteilten handelt es sich um zwölf Schweizer, einen Deutschen und einen Spanier. Die Männer sind mittlerweile zwischen 23 und 37 Jahre alt und leben in den beiden Basel, in den Kantonen Aargau und Solothurn sowie in Deutschland. Die meisten von ihnen waren bereits vorbestraft.

Die 16 Angeklagten hatten die Anschuldigungen der Staatsanwaltschaft vor Gericht mehrheitlich zurückgewiesen oder wollten keine Aussage zu den einzelnen Anklagepunkten machen.

Regionaljournal Basel; 17:30;

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