Die Gemeindeversammlung hatte am 18. September mit grossem Mehr die Einführung einer kommunalen Mehrwertabgabe im Zonenreglement beschlossen. Zuvor hatten sich laut Medienberichten mehrere Einsprecher gegen die Mehrwertabgabe gewehrt - zu den Betroffenen habe auch das «Läckerli-Huus» von Mirjam Blocher gehört.
Die Baselbieter Regierung entschied dann Ende September: Die Gemeinde habe illegal gehandelt. Sie sei nicht befugt, eine solche Mehrwertabgabe auf Umzonungen einzuführen. Die Regierung pfiff die Gemeinde zurück, was diese aber nicht auf sich Sitzen lassen will.
«Eine kantonale Regelung fehlt. Deshalb dürfen wir eine solche auf kommunaler Ebene einführen», begründet Gemeindepräsident Giorgio Lüthi den Entscheid, ans Kantonsgericht zu gelangen. «Wir sind gespannt auf dem Entscheid. Dann wissen wir auch, wie weit die Gemeindeautonomie gehen darf», so Lüthi
Vorlage zur Mehrwehrtabgabe in Vorbereitung
Der Bund habe die Kantone schon 1979 zur Regelung der Plaungsmehrwerte aufgefordert, zuletzt mit Sanktionsdrohungen, und Baselland sei bis heute nicht soweit, heisst es in einer Mitteilung des Gemeinderats. In Nachbarkantonen dürften Gemeinden bis zum Vorliegen einer kantonalen Regelung eigene erlassen.
Eine Mehrwertabgabe kommt so oder so: Das neue Raumplanungsgesetz des Bundes schreibt vor, dass die Kantone bei Neueinzonungen mindestens 20 Prozent des entstehenden Mehrwerts abschöpfen müssen. Die Baselbieter Regierung will noch im laufenden Jahr den Entwurf für ein Mehrwertabgabegesetz in die Vernehmlassung schicken.