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Basel Baselland Gericht weist Beschwerde aus dem Laufental ab

Die Aufhebung des Bezirksgerichts Laufen ist rechtmässig. Dies hat das Kantonsgericht Baselland entschieden.

Das Kantonsgericht Baselland hat eine Beschwerde aus dem Laufental gegen den Wegfall des Bezirksgerichts Laufen bei der Neuorganisation der Baselbieter Zivilgerichte abgewiesen. Dieser verstosse weder gegen den Laufental-Vertrag noch gegen die Verfassung, befand das Gericht am Mittwoch. Der Entscheid des Gerichts fiel einstimmig.

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Gericht weist Beschwerde aus dem Laufental ab (26.6.2013)
03:26 min
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Beschwerde eingereicht hatten zwei Laufentaler. Mit dem vom Volk am 17. Juni 2012 gutgeheissenen Zusammenzug der fünf Bezirksgerichte zu noch zwei Zivilgerichten im Kanton ist auch das Bezirksgericht Laufen aufgehoben worden.

Nicht eingetreten ist das Kantonsgericht auf eine gleichgerichtete Beschwerde der Vereinigung Berntreuer Laufentaler (VBL). Ihr fehle es an der  Beschwerdeberechtigung, hielt das Gericht fest.

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