- Die Beschwerde richtete sich gegen die Pflegnormkosten, die der Regierungsrat festgelegt hat.
- Curavia Baselland und 7 Pflegheime fochten den Entscheid der Regierung an, diese Normkosten nicht zu erhöhen.
- Das Kantonsgericht trat aus formellen Gründen nicht auf die Beschwerde ein.
- Curavia will nun weitere mögliche Schritte prüfen. Die Heime berufen sich auf den Preisüberwacher, der die Baselbieter Normkosten als zu tief betrachtet.
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Gerichtsurteil Baselbieter Pflegheime blitzen mit Beschwerde ab.
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schh; Regionaljournal Basel 12:03