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Hat Regierungspräsidentin Ackermann in diesem Streit Gesetze gebrochen?
Aus Regionaljournal Basel Baselland vom 11.08.2020. Bild: Keystone/Colourbox/eics
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GPK untersucht Museumsstreit Hat Ackermann in diesem Konflikt Kompetenzen überschritten?

Im Basler Museumstreit geht es Schlag auf Schlag. Erst vor wenigen Tagen hat die Basler Regierungspräsidentin Elisabeth Ackermann durchgegriffen und den umstrittenen Museumsdirektor Marc Fehlmann freigestellt. Jetzt zeigen Recherchen des Regionaljournal von Radio SRF, dass die oberste politische Aufsichtsbehörde in Basel, die Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Grossen Rats, auch die Rolle von Ackermann und ihrem Präsidialdepartement unter die Lupe nimmt.

Hat Ackermann ihre Kompetenzen überschritten?

Die GPK plant offenbar, in den nächsten Tagen einen Spezialbericht zu veröffentlichen. Darin soll insbesondere auch Kritik an Ackermann als Vorsteherin der Abteilung Kultur zu lesen sein.

Konkret soll es um den Vorwurf gehen, dass das Präsidialdepartement seine Kompetenzen überschritten und das Museumsgesetz verletzt haben soll, insbesondere den Paragrafen 6, in welchem den staatlichen Museen «inhaltliche, organisatorische, personell und finanzielle Selbständigkeit» zugestanden wird. Konkret habe Regierungspräsidentin Ackermann Fehlmann einen Maulkorb verpasst und sein Weisungsrecht gegenüber dem Personal so stark eingeschränkt, dass Fehlmann gar nicht mehr die Möglichkeit gehabt habe, im Museum für Ruhe und Ordnung zu sorgen, heisst es aus gut informierten Kreisen.

Die Veröffentlichung des GPK-Berichts wird innerhalb der nächsten zehn Tage erwartet. Je nachdem, wie scharf die Kritik der Oberaufsichtskommission an der Regierungspräsidentin ausfällt, könnte deren Bericht auch Auswirkungen auf das Wahlresultat der grünen Politikerin haben.

Regionaljournal Basel, 17:30 Uhr;

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