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Groteske Schleppender Prozessauftakt am Basler Strafgericht

Die russische Familie, die von Basler Linksautonomen gewaltsam aus einer Wohnung geworfen wurde, nimmt am Prozess des Basler Strafgerichtes nicht teil. Auch eine Videoschaltung kam nicht zustande. Der erste Prozesstag hatte groteske Züge, wie auch der ganze Fall grotesk ist.

  • Zehn Personen stehen vor dem Basler Strafgericht.
  • Sie stammen laut der Anklageschrift aus dem linksautonomen Milieu.
  • Die Beschuldigten sollen eine Familie mit Gewalt aus einer Wohnung gezerrt haben.

Beschuldigt werden zehn Personen unter anderem wegen Freiheitsberaubung und mehrfacher Entführung. Die Beschuldigten sollen eine russische Familie mit Gewalt aus der Wohnung gezerrt und den Vater der Familie gefesselt haben.

Video zugelassen

Die russische Familie, die sich selbst als Künstler bezeichnet, hatte ihren Rauswurf aus der Wohnung per Video festgehalten. Auf dem Video ist zu sehen, wie mehrere Vermummte in die Wohnung stürmen und den Vater der Familie fesseln. Die Mutter und die drei Kleinkinder wurden aus der Wohnung getragen. Dabei sei laut Anklageschrift auch Pfefferspray zum Einsatz gekommen und Mobiliar kaputt geschlagen worden.

Dass das Video des Vorfalls als Beweismittel anerkannt wird, entschied das Gericht am Montag vor der Hauptverhandlung. Die russische Familie habe nach Drohungen von Mitgliedern der Hausgemeinschaft befürchten müssen, dass es zu Gewalt kommen könnte. Deshalb sei zulässig gewesen, im von ihr privat genutzten Dachstock eine Kamera zu installieren.

Zum Auftakt der Hauptverhandlung liess die Gerichtspräsidentin das Video in der Folge in voller Länge abspielen. Danach wurde versucht, einzelne russische Passagen zu übersetzen. Zwei andere Videos liess das Gericht hingegen nicht als Beweismittel zu.

Zuvor war zudem ein Vorfall bekannt geworden, bei welchem die Künstler mit Kameras begleitet ihrem damaligen Anwalt einen Datenträger mit dem Video des Vorfalls gestohlen haben. Dieses wurde später im Internet veröffentlicht.

Komplizierte Vorgeschichte

Die Familie, die nach eigenen Angaben aus Russland fliehen musste, fand in der Wohnung in der Wasserstrasse im St.-Johann-Quartier Unterschlupf. Dies, um in Ruhe einen Antrag auf Asyl stellen zu können. Der Anklageschrift ist zu entnehmen, dass diese Lösung nur für einige Tage gedacht war und schon bald ein heftiger Streit zwischen den anderen Bewohnern der Liegenschaft und der Familie entbrannte.

Die Familie habe sich laut der Anklage nicht um den Asylantrag gekümmert und keine Rücksicht genommen auf die anderen Bewohner. So sei die Familie unzählige Male aufgefordert worden, die Wohnung zu verlassen, was diese jedoch nicht tat.

Gewaltsame Vertreibung aus der Wohnung

Statt in dieser Situation die Polizei zu rufen, sollen die Bewohner dann entschieden haben, die Familie mit Gewalt aus der Wohnung zu zerren. Dabei kam es zur Situation, die nun vor Gericht geklärt werden soll.

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