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Basel Baselland Gutachten entlastet alt Regierungsräte nur bedingt

In der Diskussion um Spesen und Verwaltungsratshonorare von ehemaligen Baselbieter Regierungsräten und Chefbeamten spielt ein Gutachten aus dem Jahr 1987 eine Rolle.

In der Diskussion um Spesengelder und Verwaltungsrats-Honorare von alt Regierungsräten und ehemaligen oder amtierenden Chefbeamten im Kanton Basel-Landschaft spielt jetzt ein Gutachten aus dem Jahre1987 eine gewisse Rolle.

Umstrittene Spesen-Praxis

Dieses Gutachten des inzwischen verstorbenen alt Bundesrichter Otto Kaufmann liegt jetzt verschiedenen Medien vor, u.a. auch dem «Regionaljournal Basel» von Radio SRF. Auf dieses Gutachten hatte sich vor allem alt Regierungsrat Adrian Ballmer (FDP) berufen und so gerechtfertigt, dass er mehr zwischen 2009 und 2013 mehr als 150 000 Franken aus Verwaltungsrats-Honoraren und Spesen für sich behalten hatte.

Ob das berechtigt ist, muss allerdings offen bleiben. Zwar ist Otto Kaufmann der Meinung, Spesen und VR-Honorare würden den Regierungsräten zustehen - würden sie allerdings eine Höhe erreichen, die zu einem Ungleichgewicht beim Einkommen der Regierungsräten führen, wäre dies eine andere Sache, schreibt der ehemalige Bundesrichter in seinem Gutachten. So würden es auch die Verordnungen des Kantons festhalten.

Die Diskussion wird also vermutlich weitergehen - und damit auch die Frage, wie relevant dieses Gutachten Kaufmann in der ganzen Sache ist.

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