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Handschlag-Affäre Baselbieter Schulen müssen Integrationsprobleme melden

Der Landrat hat der umstrittenen Änderung des Gesetzes zugestimmt.

Die Baselbieter Schulen werden verpflichtet, Integrationsschwierigkeiten von Schülerinnen und Schülern mit ausländischer Staatsbürgerschaft dem Amt für Migration zu melden. Das Parlament hat eine Gesetzesänderung verabschiedet, die nach der Handschlag-Affäre beantragt wurde.

Mit einer deutlichen Mehrheit stimmte der Landrat der Gesetzesänderung zu. Gegen die Anpassungen stimmten einige Landrätinnen und Landräte der SP. Einzelne Parlamentsmitglieder von SP und Grünen nahmen nicht an der Abstimmung teil.

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Handschlag-Affäre führt zu neuem Gesetz im Baselbiet
aus Regionaljournal Basel Baselland vom 17.05.2018.
abspielen. Laufzeit 3 Minuten 35 Sekunden.

Meldepflichtig werden «wesentliche Probleme»: Die Vorlage nennt etwa eine Verweigerung der Teilnahme oder eine massive Störung des Unterrichts, eine respektlose Behandlung insbesondere von weiblichen Lehr- und Respektspersonen sowie von Schülerinnen oder konkrete Anzeichen einer Radikalisierung.

Reaktion auf «Handschlag-Affäre»

Mit den vorgelegten Gesetzesänderungen hatte die Regierung auf überwiesene Vorstösse aus dem Landrat reagiert. Diese waren in der Folge der sogenannten «Handschlag-Affäre» in Therwil eingereicht worden, die im Frühjahr 2016 über die Landesgrenzen hinaus Schlagzeilen ausgelöst hatte.

An der Sekundarschule Therwil hatte damals die Schulleitung zwei muslimische Schüler zeitweise von der dort üblichen Handschlagpflicht dispensiert. Die beiden hatten ihrer Lehrerin aus religiösen Gründen den Handschlag verweigert.

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