Die drei Häftlinge waren am 19. August ausgebrochen, indem sie eine Aussenmauer des Gefängnisses durchbrachen und durch ein Nachbargebäude ins Freie gelangten. Ein auffallend ähnlicher Ausbruch hatte sich schon 2003 ereignet, wie die Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Grossen Rats in einer Mitteilung vom Freitag festhält.
Mängel trotz Aufrüstung
Die GPK und eine von ihr eingesetzte Subkommission kritisieren nun die Beteiligten hart: Eine Kombination eklatanter Baumängel sowie Kommunikationsdefizite, verbunden mit Passivität, Betriebsblindheit und mangelnder Sorgfaltspflicht bei Bauherrschaft, Bauleitung, Nutzerschaft und Unternehmen hätten dazu geführt, dass «kreative» Ausbrecher mit einfachsten Mitteln das Sicherheitssystem überwinden konnten.
Wer diesen Baumangel konkret zu verantworten hat, habe nicht eruiert werden können. Vernachlässigt worden seien aber auf jeden Fall Begleitung und Abnahme dieser Arbeiten durch die zuständigen Stellen beim Kanton.