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Unkorrekte Honorare für Baselbieter Regierungsmitglieder
Aus Schweiz aktuell vom 19.12.2013.
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Basel Baselland Im Baselland stehen ehemalige Regierungsräte unter Verdacht

Wegen möglicher nicht korrekt abgerechneter Entschädigungsgelder für Verwaltungsrats-Mandate gibt es im Kanton Baselland Strafanzeigen gegen amtierende und frühere Regierungsräte, betroffen sind aber auch weitere Personen.

Insgesamt 320 000 Franken seit 2008 von Kantonsvertretern an verschiedenen Kantonsbeteiligungen, z.b. bei den Schweizerischen Rheinhäfen oder dem Euroairport, seien im Kanton Basel-Landschaft nicht korrekt abgerechnet worden.

Verschiedene Regierungsräte betroffen

Das hat die Finanzkontrolle des Landrates bei ihren Untersuchungen festgestellt und dies an einer kurzfristig einberufenen Medienkonferenz der Öffentlichkeit bekannt gemacht.

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Spesen-Affaere: Die Fakten (19.12.13)
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Betroffen seien, so die Finanzkontrolle, die ehemaligen Regierungsräte Jörg Krähenbühl und Adrian Ballmer und der verstorbene Peter Zwick. Vor allem beim ehemaligen Finanzdirektor Adrian Ballmer (FDP) herrscht eine gewissen Betroffenheit in der Öffentlichkeit, nicht zuletzt weil dieser für einen harten und rigiden Sparkurs bekannt war. Ohne ihren ehemaligen Regierungsrat beim Namen zu nennen, verurteilten die Baselbieter Freisinnigen die Vorgänge rund um die Spesenaffäre in einer Stellungnahme scharf.

Regierungspräsident Urs Wüthrich nimmt Stellung

Gegenüber dem «Regionaljournal Basel» von Radio SRF zeigte sich der amtierende Regierungspräsident Urs Wüthrich, der die Medienkonferenz geleitet hatte, ebenfalls betroffen.

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Spesen-Affaere: die Einschaetzungen (19.12.13)
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Auf seine eigene Rolle angesprochen, er hatte als kantonaler Vertreter im Unirat Gelder bezogen, meinte er: «Ich habe nur die Praxis meines Vorgängers fortgesetzt, einen Teil der Entschädigungen für mich zu behalten und etwas abzugeben.» Urs Wüthrich räumte aber ein, dass im Kanton eine klare Regelung fehle.

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Entschaedigungen BL (19.12.13)
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Vielleicht auch darum hat die Regierung eine sofortige Konsequenz aus dem Ganzen gezogen: ab sofort müssten alle Einkünfte aus Mandaten, in denen der Kanton vertreten wird, ohne Ausnahme der Staatskasse abgegeben werden.

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