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Kantonsfinanzen Baselbiet will Obergrenze für Baugesuchsgebühren abschaffen

Bislang lag die maximal verrechnete Gebühr bei 100'000 Franken. Künftig soll es indes keinen solchen Deckel mehr geben.

Im Kanton Basel-Landschaft soll die Obergrenze für Baugesuchsgebühren aufgehoben werden. Der Landrat hat am Donnerstag einer entsprechenden Gesetzesänderung mit 45 zu 41 Stimmen zugestimmt. Gegen eine Aufhebung der Obergrenze hatte sich neben der SVP auch die FDP ausgesprochen.

Entlastung des Staatshaushaltes

Ursprünglich hatte die Regierung beantragt, die Gebührenobergrenze um 50'000 auf 150'000 Franken zu erhöhen. Bei der ersten Lesung der Gesetzesänderung Anfang November hatte der Landrat jedoch einem Antrag der Minderheit der vorberatenden Bau- und Planungskommission zugestimmt, die Obergrenze ganz abzuschaffen. Jeder solle für den entstehenden Aufwand bezahlen, lautete die Argumentation.

Aufs Tapet gebracht hatte die Regierung die Erhöhung der Obergrenze im Sommer 2015 in ihrem Massnahmenpaket zur Entlastung des Staatshaushalts. Gemäss Kommissionsbericht nimmt Baselland mit der Obergrenze landesweit eine Sonderstellung ein. Auswirkungen hätte die Anpassung auf jährlich fünf bis zu acht von rund 2000 Baugesuchen.

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