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Landrat stellt sich hinter den Leistungslohn
Aus Regionaljournal Basel Baselland vom 14.02.2019. Bild: Keystone
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Leistungslohn Landrat streicht automatische Lohnerhöhung für Kantonsangestellte

Mitarbeitende des Kantons Basel-Landschaft erhalten künftig statt automatischer, individuelle und leistungsbezogene Lohnerhöhungen.

Am Ende der Debatte stellte sich das Parlament mit 51 zu 31 Stimmen deutlich hinter die Änderung: Statt wie bisher eine automatische Lohnerhöhung mit zunehmender Erfahrung gibt es neu «stufenlose Lohnbänder» und Lohnerhöhungen gibt es nur noch bei guter Leistung. Die Änderungen sollen per Anfang 2022 in Kraft gesetzt werden.

SP, Grüne/EVP und Grünliberale/Grün-Unabhängige haben sich gegen diesen Systemwechsel Vorlage ausgesprochen. Sie argumentierten, dass der Systemwechsel Auswirkung auf die Motivation und die Teamarbeit habe. Fraglich sei zudem, ob sich der grosse Aufwand rechne, wenn es letztlich «nur» um 1 Prozent der Gesamtlohnsumme gehe.

Befürworter der Änderung zeigten sich dagegen überzeugt, dass mit Zielvereinbarungen, die an Geld gebunden sind, Verbesserungen erreicht werden. Es sei richtig, dass eine speziell gute Leistung entsprechend honoriert werde, eine schlechte Leistung dagegen nicht.

Die SP stellte einen Rückweisungsantrag, der vom Parlament mit 53 zu 31 Stimmen abgelehnt wurde. Die SP wollte mit der Rückweisung an die Personalkommission eine Optimierung des vorhandenen Systems erreichen und das «Experiment» eines Systemwechsels verhindern.

Bei Lehrerinnen und Lehrern umstritten

Umstritten ist die Umsetzung bei Lehrerinnen und Lehrern. Eine Arbeitsgruppe arbeitet an Lösungsvorschlägen für eine Überarbeitung der MAG für Lehrpersonen. Knacknuss ist die Beurteilung der Leistung. Für die Lehrerinnen und Lehrer soll das Mitarbeitergespräch deshalb verspätet lohnrelevant werden. Ein Spezialprojekt läuft beim Personalamt zudem zum Gericht.

Das aktuelle Lohnsystem des Kantons Basel-Landschaft war in den Grundzügen in den 1970er-Jahren eingeführt worden. 2001 hatte man es im Rahmen einer Teilrevision des Personaldekrets modernisiert.

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