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Allmendnutzung Mehr Freiheiten für Buvetten und Boulevardrestaurants in Basel

Der Kanton Basel-Stadt lockert Bestimmungen für die Nutzung des öffentlichen Raums. Die Regierung hat am Dienstag dazu eine neue Verordnung verabschiedet.

Die Verordnung zum Gesetz über die Nutzung des öffentlichen Raums vereinfacht Bewilligungsverfahren. Sie regelt und präzisiert die langjährige Bewilligungspraxis, wie es in der Regierungsmitteilung heisst. Der Kanton will zudem mehr Transparenz für die Nutzung des öffentlichen Raums schaffen.

Die neue Verordung beinhaltet unter anderem folgende Änderungen:

  • Abgeschafft wird die auf sechs Monate beschränkte Betriebsdauer von Buvetten.
  • Die die umstrittenen Richtlinien für die Möblierung von Boulevardrestaurants werden gelockert.
  • Das grundsätzliche Verbot von Grill- und Brateinrichtungen fällt weg.
  • Neu zulässig sind sogenannte Food Trucks, also motorisierte Verkaufsstände.
  • Neu werden Sportveranstaltungen und Umzüge wie alle anderen Veranstaltungen durch die Allmendverwaltung bewilligt.
  • Das Verteilen von Publikationen mit rassistischem oder geschlechterdiskriminierendem Inhalt oder mit Inhalt, der die öffentlichen Sicherheit und Ordnung gefährdet, wird verboten.

Die Verordnung betrifft gemäss Mitteilung rund 5000 Gesuche zur Nutzung des öffentlichen Raums, die von der Allmendverwaltung jährlich behandelt werden. Sie tritt mit der Publikation im Kantonsblatt in dieser Woche in Kraft.

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