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In einem Monat muss die Regierung einen konkreten Vorschlag präsentieren.
Aus Regionaljournal Basel Baselland vom 14.05.2020. Bild: Keystone
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Nach Basler Vorbild Das Baselbiet will doch noch ein «Drei-Drittel-Rettungspaket»

Das Modell sieht vor, dass Mieter von Restaurants oder Boutiquen nur einen Drittel ihres Mietzinses zahlen müssen. Ein weiteres Drittel übernimmt der Kanton, während der Vermieter auf ein Drittel der Mieteinnahmen verzichtet.

Der Baselbieter Landrat hat die Regierung nach einer langen und engagierten Debatte beauftragt, ein Hilfsmodell für Geschäftsmieten nach baselstädtischem Vorbild zu schnüren. Der Basler Grosse Rat hatte am Mittwoch ein entsprechendes Modell einstimmig verabschiedet.

  • Der Landrat beauftragt die Regierung ein Baselbieter Modell auszuarbeiten.
  • Der Vorschlag soll in einem Monat auf dem Tisch liegen.
  • Im Vergleich zu Basel-Stadt ist das Modell im Baselbiet umstritten.

Das Basler «Dreidrittel-Rettungspaket»

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Legende: Keystone

In Basel-Stadt hatten der Wirteverband, der Mieterverband, der Hauseigentümerverband sowie der Verband der Immobilienwirtschaft SVIT im April ihr «Dreidrittel-Rettungspaket» zur Diskussion gebracht. Sie rannten damit sowohl beim Grossen Rat als auch bei der Regierung offene Türen ein.

Nachtragskredit von 18 Millionen Franken

Das Modell sieht vor, dass Mieter von Geschäftsliegenschaften wie Restaurants oder Boutiquen nur einen Drittel ihres Mietzinses zahlen müssen. Ein weiteres Drittel übernimmt der Kanton, während der Vermieter auf ein Drittel der Mieteinnahmen verzichtet. Für die Sicherstellung der Kantonsbeiträge hatte der Grosse Rat am Mittwoch einstimmig einen Nachtragskredit in der Höhe von 18 Millionen Franken bewilligt.

Der Vorschlag eines «Drei-Drittel-Rettungspakets» war im Landrat aber viel umstrittener als im Basler Grossen Rat. Die Motion wurde dann schliesslich mit 50 gegen 38 Stimmen bei einer Enthaltung an die Regierung überwiesen.

Ausgedehnte Debatte im Landrat

Besonders Landräte aus der SVP, aber auch Vertreter der CVP/GLP- und FDP-Fraktion sprachen sich gegen dieses Modell aus. Der Kanton stelle mit seinen Sofortmassnahmen bereits genügend Hilfsleistungen zur Verfügung hiess es. Und angesichts der in Aussicht stehenden Mietzinshilfen des Bundes sei ein kantonales Vorpreschen nicht nötig. Allerdings hatten sich National- und Ständerat in der Sondersession hier nicht auf eine Lösung einigen können.

Mit den Soforthilfemitteln in der Höhe von 35 Millionen Franken würden Unternehmer bereits jetzt von Mietzinskosten entlastet, sagte Finanzdirektor Anton Lauber (CVP). Er warnte davor, jetzt einer «Vollkasko-Mentalität» zu verfallen.

Befürworter setzen sich durch

Die Befürworter der Motion bezeichneten die Forderung als vorbildlichen Kompromiss und setzten sich damit durch. Die Aufsplittung der Mietzinsen fusse auf Freiwilligkeit und tangiere die Handels- und Gewerbefreiheit folglich nicht.

In rund einem Monat muss die Regierung nun einen konkreten Vorschlag präsentieren.

Regionaljournal Basel, 17:30 Uhr;

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