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Nach Bundesgerichtsentscheid Sympany klagt gegen Basler Pflegeheime

Pflaster, Verbandsmaterial und Krücken sind in den Pflegekosten inbegriffen. Die Krankenkasse Sympany will deshalb Geld zurück.

Alles Material, das ein Pflegeheim oder Spitex-Organisationen brauchen, seien schon in den normalen Pfegekosten inbegriffen. Das entschied das Bundesgericht. Die Krankenkassen müssen den Heimen also kein Geld mehr für solches Material bezahlen.

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Sympany klagt gegen Pflegeheime und Spitex-Organisationen
aus Regionaljournal Basel Baselland vom 07.09.2018.
abspielen. Laufzeit 1 Minute 5 Sekunden.

29 Basler Heime betroffen

Der Sympany reicht das aber nicht. Die Krankenkasse fordert nun von den Heimen Geld zurück. Sie geht gerichtlich gegen 29 Basler Heime vor. Dies, obwohl das Bundesamt für Gesundheit genau davon abgeraten hat. Solche Rückforderungen seien unnötig und es entstehe nur ein enormer administrativer Aufwand.

Verunsicherung bei den Heimen

Curaviva, der Dachverband der Schweizer Heime, schreibt, dass man das Gespräch mit Sympany gesucht habe. Dies habe aber nichts gebracht, die Krankenkasse sei offenbar fest entschlossen, das Geld vor Gericht zurückzufordern. Curaviva schreibt ausserdem, dass die Heime nun wohl jahrelang nicht mit dem Thema abschliessen können. Ausserdem herrsche Verunsicherung, da nicht klar sei, ob man Sympany irgendwann noch Geld zurückbezahlen müsse.

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