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Basel Baselland Nach Bundesgerichtsurteil: Ausgeraucht in Basler Beizen

Das Bundesgericht hat als letzte Instanz entschieden: In zwei Basler «Fümoar»-Beizen darf definitiv nicht frei geraucht werden. Für die Basler Behörden ist damit klar, dass sich nun alle rund 170 dem Verein «Fümoar» angeschlossen Lokale an das Gesetz halten müssen.

Für die Generalsekretärin des Basler Amts für Wirtschaft, Brigitte Meyer, ist der Fall klar: Das Bundesgerichtsurteil zeige, dass «Fümoar»-Lokale nicht zulässig sind. Basler Fümoar-Beizen stehen damit vor dem Aus.

Für den Vereins-Präsident Mario Nanni aber ist gar nichts klar. Das schriftliche Urteil liege ja noch nicht vor. Daher sei nicht ersichtlich, ob das Bundesgerichtsurteil auch für unbediente Fümoir gelte. Auch eine Fümoar-Volksinitiative schliesst Nanni nicht aus.

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Bundesgericht erteilt Fümoar eine Abfuhr (18.7.2013)
02:47 min
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In baselstädtischen Gastgewerbebetrieben darf seit Anfang 2010 nur in unbedienten Fumoirs geraucht werden. In Reaktion auf diese strenge kantonale Regelung wurde der Verein «Fümoar» gegründet, dem rund 170 Beizen und 150'000 Gästemitglieder angehören. Zweck des Vereins ist der Betrieb von Gaststätten, in denen das freie Rauchen erlaubt ist, da diese nur von Vereinsmitgliedern besucht werden.

Schon vor Basler Gericht abgeblitzt

Das baselstädtische Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt (WSU) verpflichtete die Fümoar-Beizen ab 2010, den gesetzeskonformen Zustand herzustellen, die Behörden verteilten erste Bussen.

Im letzten Juni wies das Appellationsgericht die Rekurse zweier Betriebe ab. Ihr Gang vors Bundesgericht ist nun ebenfalls erfolglos geblieben. Die Urteile liegen erst im Dispositiv vor, die Begründung folgt später.

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