Auf der Liste der «Volks-Aktion gegen zuviele Ausländer und Asylanten in unserer Heimat (VA)» stellten sich neben dem Basler Ex-Grossrat Eric Weber zwei Frauen zur Wahl in den Nationalrat. Verschiedene Medien mutmassten, dass zumindest eine der beiden Frauen nicht gewusst habe, dass sie auf der Wahlliste der VA stehe. Zudem stand der Verdacht im Raum, dass Weber die Unterschriften gefälscht haben könnte. Dieser Verdacht ist nicht unbegründet, wurde Weber doch im Jahr 2014 wegen Wahlfälschung vom Basler Strafgericht verurteilt.
Niemand wurde gezwungen
Die Staatskanzlei Basel-Stadt hat nach den Medienberichten mit beiden Frauen Gespräche geführt und kommt nun zum Schluss: Es gäbe keine Hinweise darauf, dass die beiden Kandidatinnen zur Unterschrift gedrängt oder getäuscht wurden. Beide Frauen erklärten zudem, dass sie eigenhändig unterschrieben hätten.
Eine der beiden Frauen wird aber trotzdem von der Liste gestrichen. Sie habe darlegen können, dass sie sich bei Unterzeichnung des Anmeldeformulars für die Wahlen in einem Irrtum befunden habe. Damit stehe einer Streichung rechtlich nichts im Wege, schreibt die Staatskanzlei auf Anfrage.
Rückzug nur in speziellen Fällen
Anders sieht es bei Kandidatin Maria Bumann aus. Sie sagt selber, sie habe die Anmeldung für die Wahlen aus freien Stücken unterschrieben. Dennoch wollte sie sich zurückziehen, da das Amt für sie eine hohe gesundheitliche Belastung darstellen würde. Dies ist aber laut der Staatskanzlei kein zulässiger Grund für einen Rückzug. Bumann bleibt daher auf der Liste.
Die definitiven Listen für die Wahlen vom 20. Oktober 2019 werden am 7. September im Kantonsblatt veröffentlicht.
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