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Unterschreiben darf man nur noch auf dem Bogen der eigenen Wohngemeinde
Aus Regionaljournal Basel Baselland vom 24.07.2019. Bild: Keystone
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Neue Praxis bei Initiativen Basel-Stadt verschärft Kontrolle von Unterschriftenbogen

Die Staatskanzlei hat die Praxis geändert. Unterschriften aus Basel, Riehen und Bettingen müssen strikt getrennt werden.

Beat Leuthardt vom Mieterinnen- und Mieterverband Basel ist genervt. Sein Verband muss rund 100 Leute anschreiben, die für die neue Wohnschutzinitiative unterschrieben haben - jedoch auf dem falschen Bogen. «Wir müssen den Betroffenen erklären, dass sie noch einmal unterschreiben müssen - auf dem richtigen Bogen und zwar auf dem, der für ihre Gemeinde bestimmt ist. Das ist lästig», ärgert sich Leuthardt.

Das ist lästig. Basel-Stadt ist doch ein Sonderfall.
Autor: Beat Leuthardt Sprecher Mieterinnen- und Mieterverband Basel

Grund ist eine Praxisänderung bei der Basler Staatskanzlei. Bis anhin haben die Behörden ein Auge zugedrückt, wenn Stimmberechtigte aus Riehen oder Bettingen auf dem Bogen der Wohngemeinde Basel unterschrieben haben. «Bei einer periodischen Überprüfung haben wir festgestellt, dass sich die Praxis von der Gesetzgebung entfernt hat. Das haben wir nun korrigiert», erklärt Jakob Gubler.

Wie in anderen Kantonen

Tatsächlich sieht das Gesetz vor, dass Stimmberechtigte nur auf dem Bogen unterschreiben dürfen, der für ihre Wohngemeinde bestimmt ist. Die zuständige Gemeinde kontrolliert, ob die Unterschrift gültig ist. In allen anderen Kantonen wird dies auch so gehandhabt.

Beat Leuthardt vom Mieterverband streicht jedoch den Sonderfall Basel heraus, bei dem es eine Gemeinde Basel eigentlich nicht gibt - so ist das Kantonsparlament gleichzeitig das Stadtparlament von Basel und die kantonale Verwaltung übernimmt Aufgaben der Gemeinden.

Leuthardt fordert deshalb mehr Kulanz und weniger Bürokratie. Die Basler Staatskanzlei bleibt jedoch hart. «Bund und Kanton sehen dies so vor im Gesetz und daran halten wir uns auch», sagt Gubler.

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