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Günstige Wohnungen sanieren wird bewilligungspflichtig.
Aus Regionaljournal Basel Baselland vom 12.12.2018. Bild: Kanton Basel-Stadt
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Neue Regeln Sanieren von günstigen Wohnungen wird bewilligungspflichtig

Im Juni nahm die Basler Bevölkerung vier Mieterschutz-Initiativen an. Das Signal war klar: Die Bevölkerung will günstigen Wohnraum erhalten. Nun gibt die Regierung bekannt, wie sie dieses Anliegen umsetzen will.

Die vier Initiativen, die vom Stimmvolk angenommen wurden, hatten vor allem ein Ziel: Die Bevölkerung schützen vor Massenkündigungen und vor übertriebenen Mietzinserhöhungen. Nun liegt der Vorschlag der Regierung auf dem Tisch, wie die neuen Verfassungsbestimmungen konkret umgesetzt werden sollen.

Dabei zeigt es sich: Für Besitzer von günstigen Mietwohnungen wird es schwieriger, ihre Immobilien zu sanieren, umzubauen oder abzureissen. Sie benötigen eine Bewilligung des Kantons. Bewilligt werden nur Umbauten, bei denen der Mietzins nicht allzu stark steigt. Der Kanton kontrolliert den Mietzins. Bei einem Umbau erhalten die Mieter zudem das Recht auf eine Rückkehr in die Liegenschaft.

Das alles betrifft nur die günstigen Mietwohnungen. Regierungspräsidentin Elisabeth Ackermann: «Damit sind die günstigeren 50 Prozent aller Mietwohnungen in Basel gemeint.» Von der Bewilligungspflicht ausgenommen sind kleiner Liegenschaften mit bis zu fünf Wohnungen. Auch der gemeinnützige Wohnungsbau, beispielsweise Genossenschaften, brauchen keine Bewilligung.

Ich bin sehr enttäuscht. Was da kommt, ist fast eine Beleidigung.
Autor: Beat Leuthardt Mieterverband

Beat Leuthardt vom Mieterverband zeigt sich gar nicht begeistert vom Umsetzungsvorschlag der Regierung: «Ich bin sehr enttäuscht. Was da kommt, ist fast eine Beleidigung. Da hat die Regierung über die Köpfe der Bevölkerung hinweg irgendetwas gewurstelt.» Er spricht von einem «weichgespülten» Gesetz. Weichgespült sei das Gesetz, weil es keine Bewilligung für eine Sanierung oder einen Umbau brauche, wenn Wohnungen später nicht mehr vermietet, sondern im Stockwerkeigentum verkauft würden. Zudem sei es sogar verfassungswidrig, nur gerade die Hälfte der Wohnungen dieser Bewilligungspflicht zu unterstellen.

Andreas Zappalà vom Hauseigentümerverband auf der anderen Seite ist auch nicht glücklich mit dem Gesetzesvorschlag der Regierung. Vermieter, die schon heute ihre Wohnungen günstig vermieten würden, würden nämlich doppelt bestraft: Sie bräuchten nicht nur eine Bewilligung, wenn sie ihre Wohnungen sanieren möchten, sondern könnten auch ihre Investitionen nicht auf die Mieterinnen und Mieter überwälzen. «Diese Vermieter haben gar keinen Anreiz mehr in ihre Wohnungen zu investieren.» Für die Vorlage der Regierung gibt es also Kritik von beiden Seiten: von Vermietern und Mietern.

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